Lied singen auf Veranstaltung.. GEMA?!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Veranstalter ist nach dem Gesetzt dafür verantwortlich, eine öffentliche VA bei der GEMA anzumelden und entsprechende Titellisten einzureichen. Wenn es sich um GEMAfreies Material handelt (z.B. alte Volkslieder), wird ihm die GEMA natürlich nichts berechnen. In allen anderen Fällen wird eine Gebühr für die Urheber fällig.

Der Interpret (Sänger) ist nicht zuständig, es sei denn, er ist selbst auch der Veranstalter.

Ja, der Veranstalter muss alle Songs, die gsungen oder abgespielt werden bei der Gema anmelden. Eventuell wird sogar gesagt, dass ein Song zb nur 4 Minuten gespielt werden darf, obwohl er laenger ist etc. macht der Veranstalter das nicht, drogen Geldstrafen und manchmal sogar Knast.

Der Sänger ist damit "aus dem Schneider"?

@131618

Wenn er beim Veranstalter angemeldet ist zum Singen und zum Auftritt, dann ja.

@gnu92

Wie ist es wenn man zu einem Lied auf der Bühne mitsingt und das Original im Hintergrund läuft?

@131618

Ich schaetze, dann muss man sogar fuer beides zahlen. Genau wird dir das die Gema sagen koennen, denn die kennt ihre eigenen Bedingungen und Preise und das Rechtliche am besten. Bestimmt kann man dort ueber Email oder so Kontakt aufnehmen, um genaue Infos zu dem Ablauf/den Kosten fuer diese Veranstaltung, von der du sprichst, zu erhalten.

"Eventuell wird sogar gesagt, dass ein Song zb nur 4 Minuten gespielt werden darf, obwohl er laenger ist etc. macht der Veranstalter das nicht, drogen Geldstrafen und manchmal sogar Knast."

Was ist denn das für ein Quatsch?

@concertidee

Das ist kein Quatsch, das mit den Geld- und Freiheitsstrafen steht in den Urheberrechtsparagraphen. Informier dich mal bevor du das als Quark abtutst. Das mit der bestimmten Zeit kenne ich von Schulveranstaltungen - da durfte, je nach dem, wie viel bezahlt wurde, nur eine bestimmte Zeit abgespielt oder gecovert werden. Erst denken, danb labern du Idi.

Garnichts . Du singst es ja selber . Man muss nur bezahlen wenn man das orginal Lied spielt .

Nein, die GEMA entlohnt die Komponisten des Songs, damit werden auch GEMA-Gebühren fällig wenn man ein Lied covert.

Das ist falsch. Sobald er/sie den Song nicht selber geschrieben hat, sondern jemand anders, MUSS auch beim Covern/Singen gezahlt werden! Sonst haetten Schulchoere etc doch nicht das Problem...