Lernmittelfreiheit Rheinland-Pfalz, Einkommenserhöhung?
Hallo,
ich habe hier noch einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr liegen. Maßgebliches Einkommen laut Antrag ist 2011, da bezog ich noch Hartz 4. Mittlerweile bin ich wieder verheiratet, und mein Partner liegt mit seinem Einkommen über der Bemessungsgrenze. Laut Antrag sind nur Sonderregelungen vorgesehen, wenn sich das Einkommen verringert hat.
Nun bin ich grundsätzlich nicht so eingestellt, dass alles auszunutzen ist, aber Fragen kostet nicht, dache ich. Angerufen, die Lage erklärt, und dann angeblafft worden, dort stehe 2011, also interessiert nur 2011. Damit wäre ich ja berechtigt...
Auf dem Antrag selbst ist aber mein Partner ebenso anzugeben wie mein zweites Kind (vom neuen Partner).
Bin nun in der Zwickmühle: Will mir natürlich keine Leistung "erschleichen", aber laut telefonischer Auskunft würde mir diese ohnehin zustehen...
Hat hier jemand ähnlich Erfahrungen gemacht?
Gruß
1 Antwort
Ich hab keine Erfahrungen damit gemacht, aber: Die prüfen doch solche Anträge sicher nach? Dann kannst du gar nichts verlieren. Schick den Zettel ein und warte ab. Wenn wirklich 2011 (wir haben jetzt schon 2013, das geht doch nicht wirklich zwei Jahre hintendrein?) gefragt ist, hast du Anrecht drauf. Wenn nicht, werden die sich schon melden. Du kannst ja dann sagen, dass du mit Frau XY telefoniert hast und die dir das so erklärt hat.