Lenk u.Ruhezeiten beim LKW so wie Spesen?!

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Zu den EU-Sozialvorschriften:

Du darfst 3x die Woche 15 Stunden "schichten". Da es die Schichtzeit offiziell nicht mehr gibt, heißt das jetzt 24-Stunden-Zeitraum. In diesen 24 Stunden musst Du 9 zusammenhängende Stunden Pause machen.

Die anderen drei Tage darfst Du "nur" 13 Stunden schichten. Das heißt, Du musst innerhalb der 24 Stunden 11 zusammenhängende Stunden Pause machen. Alternativ dazu kannst Du diese Pause auch splitten. Erst 3 Stunden und zum Feierabend 9 Stunden pausieren. Dadurch erhöht sich allerdings die einzuhaltende Pausenzeit auf 12 Stunden. Die Tagesruhezeit darf nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden.

Fahren darfst Du 9 Stunden täglich - zweimal die Woche 10 Stunden - nach spätestens 4,5 Stunden hast Du eine 45 Minütige Lenkzeitunterbrechung einzuhalten. Diese kann auch in zwei Pausen gesplittet werden, wobei die erste mindestens 15 Minuten betragen muss und die zweite 30 Minuten. In dieser Zeit darfst Du keine Ladetätigkeiten, Schreibarbeiten oder andere Arbeiten verrichten.

Nun zum Arbeitszeitgesetz, welches in anderen europäischen Ländern schon stichprobenartig kontrolliert wird:

Du musst nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine mindestens 30 minütige Pause einlegen, es sei denn, Dein Arbeitstag hat mehr als 9 Arbeitsstunden. Dann musst Du nach 6 Stunden Arbeit 45 Minuten Pause einlegen. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, kann aber auf maximal 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von nicht mehr als 8 Stunden nicht überschritten werden.

So: Jetzt kannst Du Dir aussuchen, ob Du nach EU-Sozialvorschriften, oder nach dem Arbeitszeitgesetz fährst.

Übrigens: Für die Einhaltung der Sozialvorschriften sind Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verantwortlich, während für Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz lediglich der Arbeitgeber belangt werden kann.

Also, mal langsam und der Reihe nach:

Du darfst täglich 9 Stunden lenken. Zweimal die Woche darfst Du 10 Stunden lenken. Nach spätestens 4,5 Stunden ist eine Lenkzeitunterbrechung von min. 45 min einzulegen. Diese kannst Du am Stück machen oder auf zwei aufteilen: 15min und dann 30 min. Wichtig: Zuerst 15 dann 30.

Die tägliche Arbeitszeit ( also Lenkzeit und andere Arbeiten darf 10 Stunden nicht überschreiten. Wenn Du also 3h Ladezeit hast, darfst Du nurmehr 6 bzw. 7 Stunden lenken. 10 Stunden maximale Arbeitszeit pro Tag, aber im Dreimonatsschnitt darf eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.

Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden, dreimal die Woche kannst Du auf 9 reduzieren. Die tägliche Ruhezeit ist innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes zu nehmen. Aus dem ergibt sich Deine Schichtzeit: 24Stunden hat der Tag minus 11 Stunden Ruhezeit ergibt 13Stunden Schicht. Bei einer reduzierten Ruhezeit sodann 15Stunden Schicht. Du darfst also Deine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden auf einen Zeitraum von 13-15Stunden aufteilen. Schichtzeit ist immer vom ersten Handgriff nach einer Ruhezeit bis zum letzten Handgriff vor einer Ruhezeit, egal wieviel Pause dazwischen ist. Du kannst die 11 Stunden Ruhezeit auf zwei Teile splitten, 3Stunden und 9 Stunden. Z.B. Du fährst 4,5h, machst 3h Pause, fährst wieder 4,5h und machst 9Stunden Ruhezeit. Dann wird Dir die 9Stundenruhezeit als 11Stunden gewertet und Du kannst dann noch immer noch 3 mal 9 Stunden einlegen.

Du darfst maximal 6 Schichten pro Woche machen, dann wird Wochenendruhezeit von 45Stunden fällig.

Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz widersprechen sich: Laut Fahrpersonalverordnung muß man nach 4,5h Lenkzeit eine Pause machen, lt. Arbeitszeitgesetz muß man nach 6h eine Pause machen. D.h. Du kannst 4,5h fahren und dann noch 1,5h andere Tätigkeiten machen und dann 45min Pause machen und hast gegen kein Gestz verstoßen.

So, das waren mal grob die Lenk- und Ruhezeiten, zu den Spesen: Spesen sind Reisekostenerstattungen. Viele Arbeitgeber bezahlen diese. Arbeitgeber sind aber nicht zur Zahlung (oder vollständigen Zahlung) verpflichtet. Zahlt ein Arbeitgeber keine oder nur einen Anteil an den Spesen, kannst Du die Spesen oder die Differenz von gezahltem Anteil und zustehenden Spesen beim Finanzamt beim Jahresausgleich angeben. Dies wird Dir dann mit Deinem Brutto verrechnet und wirkt sich Steuermildernd aus. Mußt aber akribisch Buchführen für das Finanzamt.

Sehr gute und ausführliche Antwort, die alles beinhaltet. DH!

@Mausi2548

Eine Geschichte möchte ich noch ergänzen:

Die Wochenruhezeit wie "RainerB76" schreibt muss zwar ursächlich 45 Std betragen, kann aber auch auf bis zu 24 Std verkürzt werden. Wenn das der Fall ist, dann muss zwingend die nächste Wochenruhe unverkürzt stattfinden, (45 Stunden), die fehlenden Pausenstunden müssen innerhalb der folgenden 4 Wochen ** in einem Stück** nachgeholt werden.

Beispiel:

Woche 1: Wochenruhezeit 24 Std (21 Std zu wenig)

Woche 2: Wochenruhezeit 45 Std

Woche 3: Wochenruhezeit 24 Std (21 Std zu wenig)

Woche 4: Wochenruhezeit 66 Std (Woche 1 ausgeglichen)

Woche 5: eine der Tagesruhezeiten 30 Stunden (Woche 3 ausgeglichen)

Wie das Beispiel zeigt, muss die verkürzte Wochenruhe nicht zwingend an eine normale Wochenruhezeit angehängt werden, sondern es ist auch möglich eine normale Tagesruhe mit den fehlenden Wochenruhezeiten zu verlängern.

Achtung: Die von mir angegebenen 30 Stunden bedeuten, das die Nachtruhe in so einem Fall nur 9 Stunden betragen kann, und dann die Fehlzeit hinten ran. Natürlich nur, wenn die Gesamtanzahl der verkürzten Tagesruhezeiten 3 X <11 Stunden nicht überschreitet

Andy

Ob dir Spesen zustehen, steht in deinem Arbeitsvertrag. Mehraufwand für Verpflegung kannst du sonst höchsten steuerlich geltend machen. Das kannst du unter Reisekosten googlen.