Leistungsbeurteilung - nicht mehr angestellt, muss ich Unterschreiben?
Hallo liebe Leute :)
ich habe von meinem Ex-Arbeitgeber eine Leistungsbeurteilung per Brief erhalten. Nun arbeite ich da aber schon seit zwei Monaten nicht mehr (habe meinen Vertrag auslaufen lassen und mir etwas neues Gesucht). Nun habe ich alles gegeben und war sogar eine offizielle Top-Azubine - anschließend wurde ich noch sechs Monate beschäftigt (nur befristet, weil ich keinen Führerschein hatte).
Allerdings ist mein Arbeitgeber in eigentlich jeder Hinsicht ein "Hinter-Ausgang" und alle leiden sehr darunter (Burnout, Erschöpfung und arbeiten ohne Bezahlung). Nun habe ich von einer etwas höher gestellten Dame eine Leistungsbeurteilung bekommen, die mich noch nie gesehen hat nur eigentlich nur weiß, wie viele Stunden ich auf dem Zettel habe und wo ich wann eingesetzt wurde.
Rotzfrech! Die Beurteilung könnte eigentlich gar nicht mehr schlechter gehen! :(
Da ich nicht da war, wie gesagt, kam das per Post mit der Bitte, eines der beiden Exemplare unterschrieben zurück zu schicken.MUSS ich das tun?
Viele liebe Grüße und danke für eure Antworten.^^
5 Antworten
Wenn du mit der Beurteilung nicht einverstanden bist musst du nicht unterschreiben. Frage nach den Gründen für die schlechte Beurteilung und verlange eine Geänderte.
Nein, musst du nicht akzeptieren und auch nicht unterschreiben !
:O Ich habe versehentlich auf den unglücklichen Smilie getippt - eigentlich wollte ich auf den lächelnden Smilie klicken - Danke für deine Antwort!! :)
Hallo,
wie schon richtig gesagt wurde, musst du die Leistungsbeurteilung nicht unterschreiben, wenn diese aus deiner Sicht falsch oder nicht wohlwollend verfasst ist (zu letzterem ist der Arbeitgeber lt. Gesetz verpflichtet). Setze deinen ehemaligen Arbeitgeber (AG) schriftlich davon in Kenntnis, dass du mit der Beurteilung nicht einverstanden bist (Was soll geändert werden? + Begründung) und erbitte dir eine neue Leistungsbeurteilung. Du kannst ebenfalls anbieten, die neue Beurteilung gemeinsam mit ihm / ihr zu verfassen oder sogar selbst eine aufsetzen und deinem AG zukommen lassen. Dabei sollte man dann aber nicht zu sehr übertreiben mit seinen Leistungen.;)
Kommen dein ehemaliger AG und du nicht auf einen gemeinsamen Nenner, würde ich dir empfehlen fachmännischen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Viel Erfolg und alles Gute.
Du musst überhaupt nichts unterschreiben. Generell.
Du MUSST gar nichts machen. Du kannst sogar eine neue Beurteilung anfordern, wenn diese nicht der Wahrkeit entspricht. Ist ja aber alles viel Aufwand. Lohnt das? Hast ja schon ne neue Stelle. Ansonsten wäre das wohl Arbeitsrecht.
Interessant wäre, wofür diese Beurteilung überhaupt gedacht ist.
Was ist denn eigentlich mit dem Arbeitszeugnis? Bei solchen Machenschaften sollte man dies einer sehr genauen Prüfung unterziehen...