Leistungen aus Unfallversicherung bei Knochenbruch?
Hallo.
Ich habe mir den Unterarm gebrochen.
Bekommt man bei einem Knochenbruch Leistungen aus der UV? Bin bei der Baden-Badener.
Danke für Eure Antworten!
2 Antworten
Manche Versicherer bieten ein Schmerzensgeld bei bestimmten Brüchen, z.B. Schlüsselbein oder Hüfte. Das trifft bei Dir nicht zu, also könnte höchstens das Unfallkrankenhaustagegeld zum tragen kommen, wenn Du stationär (mindestens 1 Nacht im KH) behandelt wurdest.
Eine Unfallinvalidität nbedeutet eine Dauerschädigung. Da ein Knochenbruch meistens folgenlos verheilt, wirst du da nichts bekommen. Eine eventuelle Invalidität wird 12 Monate nach dem Unfallereignis durch Gutachten festgestellt.
Eine Invalidität im Sinne der AUB kommt aber höchstens beim falschen Zusammenwachsen in Frage.
Dann solltest du dich mal mit einem Experten für Unfallversicherungen kurzschließen. Ich gebe dir Recht, dass nur selten ein solcher Fall reguliert wird. Aber zumindestens theoretisch bestünde durchaus die Möglichkeit. Es würde sicherlich vor Gericht entschieden werden, aber das ist zur beantwortung der frage unerheblich.
Ein Knochen kann niemals folgenlos verheilen. Der Knochen ist auf keinen Fall so, wie er vorher war....