Leihhandy kaputt gemacht, zählt das die Hausratversicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Hausratversicherung versichert folgende Schadenereignisse:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Wohnungseinbruchdiebstahl (Vandalismus)

Sofern zus. Elementargefahren eingeschlossen sind auch diese (Hochwasser, Vulkanausbruch, Erdbeben, etc.)

Die Haftpflicht leistet sofern Schäden an geliehenen Sachen inkludiert sind. Bei älteren Billigverträgen oft NICHT der Fall.

Die Haftpflichtversicherung zahlt das Handy. Da es einen offiziellen Leuhvertrag gibt. Hätte er es von einem Kumpel geliehen hätten sie es nicht übernommen. 

richtig, du musst dann wohl das ersatzhandy komplett ersetzen. wenn das nicht grob fahrlässig war, wird die haftpflicht das wohl ersetzen. aber heutzutage weiß man das nie von einer versicherung, die drücken sich vor leistungen wo sie können.

Na, das lass ich ihn schön selber zahlen, wenn es die Versicherung nicht überni

Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung zur Leistung dem Grunde nach verpflichtet, darf ggf. jedoch anteilig kürzen (§ 81 VVG).

Die in deiner Überschrift genannte Hausratversicherung kommt dafür in keinem Fall auf.

Bei der Haftpflichtversicherung kommt es unter anderem darauf an, ob geliehene Sachen mit versichert sind... ist bei guten Tarifen mittlerweile oft der Fall.

Danke, ja ich meinte Haftpflichtversicherung! 

Hm ich mach mich mal schlau 

Dafür hat man eine Haftpfichtversicherung.

Mario