Leichter Ladendiebstahl unter 50€ ersttäter?

5 Antworten

Das Vorstrafenregister ist eines von mehrere Kriterien, die bei der Berücksichtigung der zu verhängenden Strafe miteinbezogen wird. Ladendiebstahl ist nun mal kein Bagatalle, und hier wird auch kein Jugendstrafrecht mehr greifen. Da wird natürlich ein deutlich milderes Strafmaß angesetzt. Ich denke es wird hier zu sozialstunden und einer Geldstrafe kommen. Auf eine Einstellung des Verfahrens würde ich nicht vertrauen. Und natürlich sollte man hier einen Rechtsanwalt konsultieren. Diese weiß dann auch, dass man sich nicht selbst mit eigenen Aussagen vor Gericht belasten muss.

Der Zettel nennt sich übrigens Strafbefehl.

Wieso ist ein Rechtsanwalt so nötig ? Sorry aber ich habe keine Ahnung , deshalb frage ich so blöd rum nimm mir das nicht übel

es ist nur 38€ kann er einfach nicht die Strafe abbezahlen und gut ist ? Ganz ohne Rechtsanwalt und ohne dieses Theater ?

@gonyOG

Weil man als Laie ( der ich auch noch bin, obwohl ich bald beruflich in die richtung bei der justiz gehen werde), den ein oder anderen kniff nicht kennt. Dann sagt man vor Gericht irgendwas oder widerspricht sich in Widersprüche.

@Alejandro1998

Wird man wegen 38€ als ersttäter zum gericht gerufen ? Die Polizei meinte sogar dass es höchstwahrscheinlich eingestellt wird

@gonyOG

Muss natürlich nicht sein! Es kann meines Wissens nach auch alles schriftlich abgewickelt werden bei nem strafbefehl. Aber dem ist man als Laie meiner Meinung nach nur eingeschränkt gewachsen. Es könnte natürlich rein theoretisch auch eine Einstellung geben

Wenn er strafrechtlich tatsächlich noch nie in Erscheinung getreten ist, kann es sogar zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Auflagen und Weisungen kommen. Die meisten Staatsanwaltschaften sind chronisch überlastet und stellen bei Ersttätern und geringwertigen Sachen am liebsten ein.

Seiner Heirat und der Italienreise steht außer eventuellen coronabedingten Reisebeschränkungen nichts im Wege.

Er hat mir grade eben gesagt ,dass die Polizei meinte , dass die vermutlich es sogar einstellen , er macht sich halt sorgen um die Italienreise , er hat Angst , dass er während er dort ist einen Zettel von der Polizei kriegt und nicht erscheinen kann und es zur größerer Strafe kommt

er ist ein sauberer Typ er hat nie was im Leben getan , deshalb macht er sich grad so sehr Sorgen haha

@gonyOG

Kann sein, muss aber keine Einstellung geben

Das alles interessiert nicht.

er bekommt neben dem Hausverbot vermutlich sozialstunden und eine Geldstrafe

Könnte er dennoch in 2 Monaten weg fliegen ?

@gonyOG

Das entscheidet der Richter und nicht wir... hätte er sich auch vorher überlegen können

@Lysandra13

Und wie lang dauert die Antwort vom Richter haha , und ja natürlich , aber ist leider passiert , er hat draus gelernt

@gonyOG

Das kann dauern ,, das weiß hier keiner

@gonyOG

Wenn sein Fall aktenkundig ist, dann kann er bei der Staatsanwaltschaft nachfragen wann die Termine sind. Fallen die in seine Hochzeit, sollte er seine Hochzeit verlegen.^^

@Idiealot

Meinst du bei 38 € ist es aktenkundig :D?

@gonyOG

Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, und es wurde ja eine gestellt, denn wäre keine da, würde man auch nichts einstellen können. Klar oder? Liegt es also beim Staatsanwalt? Jo, tut es, somit aktenkundig.

Hab genau dasselbe mit 2 Kumpels gemacht nur mit dem Unterschied dass es 1000€ Warenwert waren.

Hab das verfahren seit Januar am Hals und noch kein Ergebnis

Also kein Brief bekommen usw ?

@gonyOG

Doch. Sieh dir meine letzte Frage an. Da steht das meiste drin

Bei 1000,- Euro Warenwert ist eine Strafverfolgung gesichert. *hehe* Da spricht man nicht mehr von "geringfügig".

@Idiealot

Ich hatte aber nicht alleine 1000€ sondern wir zu 3. Da das Verfahren von den anderen eingestellt worden ist muss ich nur noch für mein Vergehen gerade stehen oder? Ich hatte so ungefähr 300€ warenwert ich weiß es aber nicht genau. Es macht Mich aber so fertig :( Ich wollte das alles nicht. Wenn ich zurück reisen könnte würde ich es rückgängig machen

@innocent1928

Gemeinschaftlicher Diebstahl, besser bekannt als Mittäterschaft.

Als Mittäter werden gemäß deutschem Strafrecht im Sinne des § 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) Straftäter bezeichnet, die eine Tat gemeinschaftlich und aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes begehen. Das Zusammenwirken beider Mittäter muss sowohl mit Wissen als auch willentlich vonstattengehen.

Hast du davon gewußt? Jo, denke schon. Willtenlich teilgenommen? Jo, denke schon. Warenwert übersteigt 100,- Euro? Jo, erledigt. Deine Aussage "waren nur 300,- bei mir" ist...naja...hehehe..

Hattet ihr das abgesprochen? War es geplant? Jo oder? :))

Wäre dann übrigens §243 StGB, oder sogar §244? Ich weiss es nicht. Ich kenne die Umstände nicht. Will ich auch nicht.

Ich kann für dich nur hoffen das du daraus gelernt hast und Klauen bestraft gehört!

@Idiealot

ja Ich habe draus gelernt. Danke für deine ausführliche Antwort. Ich war einfach so abgrundtief dämlich das ist nicht zu glauben. Ich weiß nicht was in mich gekommen ist und würde es am liebsten haben dass das alles nie passiert und ich die beiden nie kennengelernt habe. So eine scheisse:( Weißt du wie die Bestrafung ungefähr aussehen wird? Ich will einfach nur die Strafe kriegen und das dann vergessen und nie wieder machen. Ich will nie wieder daran denken müssen und ich will dass die Sache vom Tisch ist

@innocent1928

Das kann ich dir nicht sagen. Das kann dir ein Anwalt sagen. Und ich rate dir dringend einen zu nehmen. Wenn du vor Gericht erscheinst, und ich bin sicher es gibt eine Gerichtsverhandlung, dann solltest du den reuigen Sünder spielen, es so meinen, sagen wie unendlich dämlich du da warst und es nie nie nie wieder tust und du eine Strafe akzeptierst. Dann kommst du (vielleicht) mit einem blauen Auge davon, als Ersttäter mit einem erhobenen Zeigefinger seitens des Richters und mit einem milden Urteil. Kosten wirst du haben. Garantiert.

Woher ich das weiss? Ich habe fast zehn Jahre als Detektiv gearbeitet und war etwa 600x auf Gericht als Zeuge geladen. :)

@Idiealot

Hey muss mein Cousin bei 38€ einen Anwalt nehmen ? Und meinst du dass es zum Gerichtsverfahren kommt ? Er möchte es einfach so schnell wie möglichst hinter sich kriegen , ohne Theater also ohne Anwalt Gerichtsverfahren usw , einfach die Strafe abbezahlen und gut ist

@gonyOG

Hey muss mein Cousin bei 38€ einen Anwalt nehmen ?

Nein. Nicht zwingend. Einen Anwalt fragen? Ja sicher. Kostet ja nicht die Welt.

Und meinst du dass es zum Gerichtsverfahren kommt ?

Nein. Nur dann wenn er kein Ersttäter ist, es also Diebstahl numero 2,3, etc wäre.

Er möchte es einfach so schnell wie möglichst hinter sich kriegen , ohne Theater also ohne Anwalt Gerichtsverfahren usw , einfach die Strafe abbezahlen und gut ist

Tja, das entscheidet nicht er, sondern das Gericht/Staatsanwalt. Gerichtsverfahren wird es nicht kommen sofern (siehe oben). Strafe wird er erhalten unter Zahlung von XYZ an das Gericht (höchstwahrscheinlich). Zusätzlich Kosten für das geschädigte Geschäft. Zahlt er die nicht werden diese Kosten mit einem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat aber nichts mit dem Gericht zu tun.

Er hat eine Anzeige erhalten. Somit ist die Sache aktenkundig. Es existiert ein Aktenzeichen. Und unter diesem erhält man bei Gericht Auskunft! Allerdings er, nicht du! Du bist ja nicht involviert. Ausser du müsstest übersetzen etc. weiss ich ja nicht.

Das entscheidet nach Strafanzeige der Staatsanwalt. Die Polizei nimmt es nur auf.

Hey , und wie sehen die Strafen normalerweise aus ? Und könnte er weg fliegen ?

@gonyOG

Also...

ich sage mal "in der Regel" (was aber nun nicht bedeutet jedes Mal)...wird das vom Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bedeutet. Der Aufwand einer weiteren Strafverfolgung kostet mehr, als das was unter dem Strich steht.

Im Raum steht noch Hausverbot, Kostenübernahme im Fall von Diebstahlgebühr die vom geschädigten Geschäft erhoben wird (und bis zu 500,-€ betragen darf), Gerichtskosten usw. für Schriftverkehrwasweissich.

Einen Eintrag ins Führungszeugnis wird er nicht bekommen. Das wäre nur der Fall wenn er vorbestraft wäre nach einer Gerichtsverhandlung und verurteilt würde zu XYZ. Zu der es aber nicht kommen wird. Anwalt wäre zu empfehlen! Heiraten wird er können, und er wird auch wieder einreisen dürfen.

Diebstahl, also der einfach Diebstahl. §242 StGB. ist kein Schwerverbrechen und wird nur auf "Antrag" verfolgt. Und hier entscheidet am Ende der Staatsanwalt ob es sich lohnt den Staat zu bemühen, oder ob die Kosten zu hoch wären. ;)

Locker bleiben, es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Und deinem dämlichen Bruder alles gute für die Hochzeit.

@gonyOG

Natürlich kann er nach Italien fliegen. Es besteht doch keine Fluchtgefahr.

@Idiealot

Er hat mir grade erzählt dass er eine Anzeige kriegt , dennoch meinte der Polizist dass die anzeige vielleicht eingestellt wird , je nach dem was für ein „Typ“ er ist , also ob er ersttäter ist oder nicht ,

er macht sich halt sorgen , dass während er in Italien ist er einen Zettel von der Polizei kriegt und nichts unternehmen kann weil er nicht in Deutschland ist und dann vielleicht ne höherer Strafe kriegt , er bleibt ja 1 Monat

vielen Dank 😊 😇😇 , und ja er hat draus gelernt , einmal und nie wieder

@gonyOG

Wenn er Termin hat, wozu auch immer, dann sollte er bei Gericht/Staatsanwaltschaft nachfragen wann diese sind. Ist es nicht da, wird es teuer. Also fragen wie, wann, wo etc.

Hochzeit hin oder her!

@Idiealot

Kann er morgen zur Polizei und nachfragen ? Geht es dort auch ?

@gonyOG

Die Polizei ist nicht das Gericht/Staatsanwaltschaft. Merkst du den Unterschied? Es gibt ein Aktenzeichen. Damit dort anrufen und nachfragen!