Leichtbauwand einbauen?

7 Antworten

Frage: ist eine Trennwand eine "bauliche Maßnahme", wenn ich ein Kaution anbiete, um sie bei Auszug zurückzubauen, dürfte ich trotzdem bauen?

 

Was verstehst Du unter einer Trennwand? Trockenbau aus Gipskarton? Wenn ja, musst Du diese ja irgendwo befestigen. In der Regel ist hier eine Befestigung am Fußboden erforderlich, wodurch Du den Bodenbelag beschädigen wirst.

Folglich müsstest Du bei einem Auszug also nicht nur den Trockenbau entfernen, sondern auch den Fußbodenbelag erneuern.

Angenommen, Du verschraubst nichts mit dem Gebäude, ist es auch keine bauliche Veränderung.

Frage Kann der Vermieter verklagt werden auf Schikaneverbot, wenn er bei anderen Mietwohnungen (identischer Schnitt) selber Trennwände einbaut, es mir aber verweigert?

 

Aus dem Recht des anderen kannst Du nie ein eigenes Recht ableiten. Da kannst Du klagen, wie Du lustig bist.

Der Vermieter entscheidet über sein Eigentum. Sobald Du eine bauliche Veränderung im Sinne des §§ 93 ff. BGB vornehmen willst, kann der Vermieter jederzeit widersprechen.

Chris060912 
Fragesteller
 13.09.2017, 17:05

Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht sehr ermutigend sind. Die Wand ist einfach zu hoch und es spielen Kinder dahinter, daher muss sie aus Sicherheitsgründen irgendwo verschraubt werden. Aber im Endeffekt geht es ja nur um kleine Schräubchen, die ich ja auch normalerweise verschrauben dürfte. Im übrigen habe ich die Wohnung vom Vormieter renoviert übernommen, der sie vor 12 Jahren renoviert hat. Ich habe ihm eine Kaution für die Arbeit bezahlt, das hieße für den Vermieter ist die Wohnung immer noch in einem desolaten Zustand, da können einem doch solche Befestigungsschrauben nicht zum Verhängnis werden???

ChristianLE  14.09.2017, 09:49
@Chris060912

Aber im Endeffekt geht es ja nur um kleine Schräubchen, die ich ja auch normalerweise verschrauben dürfte.

 

Du unterschätzt die Sache bei weitem.

Du sprichst in einem anderen Kommentar von einer 6 Meter langen und 3 Meter hohen Trockenbauwand.

Eine Rigipsplatte mit den Maßen 3.000x1.250mm wiegt ca. 35 kg. Bei einer Länge von 6 Metern brauchst Du hier 5 Platten.

Das sind allein schon 175 kg.

Wenn Du dämmen willst (und das wirst Du müssen), brauchst Du nicht nur 5 Platten, sondern 10 Stück. Das wären dann schon 350 kg.

Rechnest Du hier noch den Profilrahmen der Trockenbauwand sowie die Dämmmaterialien dazu, kommt hier ein ordentliches Gewicht zusammen, welches Du nicht durch "kleine Schräubchen" sichern kannst.

Stell Dir mal vor, die "Schräubchen" halten die knapp 400 kg schwere Konstruktion nicht und die Kinderzimmer(!)-Wand fällt um?

hallo,

danke für die Antwort.

Hast du auch noch eine Begründung, denn wenn ich jetzt baue und eine Kündigung im Haus habe, wollte ich mich auf das schlichte Ja nicht ganz verlassen.

Du darfst doch ohne weiteres Bilder aufhängen, also ggf. auch, wenn es große sind, an der Wand mit Schrauben und Dübel befestigen.

Was auf einem Bild drauf ist, ist auch nicht vorgeschrieben.

Nimm eine große Platte, die die Tür vollkommen überdeckt und schraube sie an der Wand fest, aber so, dass außer den Dübellöchern keine Beschädigungen entstehen. Das gleiche machst Du auf der anderen Seite und wenn Du was gegen Schall machen willst, stopfst Du den Zwischenraum mit entsprechendem Dämmmaterial aus.

Wenn Du irgendwann ausziehst, schraubst du die Platten einfach wieder ab.

Chris060912 
Fragesteller
 13.09.2017, 17:06

Danke, aber es geht nicht um eine Türschalung sondern um eine Trennwand in einem 25qm Altbauzimmer. Die Wand wäre ca. 6m land und ca. 3,2 m hoch

bwhoch2  13.09.2017, 17:26
@Chris060912

Du hast geschrieben "Durchgangszimmer" und so dachte ich, dass Du nicht mehr willst, dass ein Kind durch die Zwischentür mitbekommt, was im anderen Zimmer passiert.

Du willst also ein sehr großes Zimmer etwa mittig teilen.

Eine so große Wand hat natürlich Anforderungen an die Statik, die mit "primitiven" Mitteln nicht zu erfüllen sind. Es kann dabei verschiedene Gründe geben, weshalb der Vermieter diese Wand nicht genehmigt und ich fürchte, da könnt ihr nichts machen.

Vielleicht hat er schon schlechte Erfahrungen gemacht.

bwhoch2  13.09.2017, 17:33
@bwhoch2

Zu den Fragen:

1. So etwas ist auf jeden Fall eine bauliche Maßnahme

2. Schikaneverbot? Du kannst natürlich versuchen zu klagen, aber mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Gerechtigkeit im Sinne von absoluter Gleichbehandlung gibt es im Mietrecht nicht. Der Vermieter würde ein paar gute Argumente vortragen, warum er das nicht genehmigt und schon wäre so ein Prozess für die Katz und das Geld beim Fenster raus geworfen.

Übrigens: Als Vermieter achten wir immer sehr darauf,
wie uns unsere Mieter behandeln. Da gibt es welche, denen wir schon mal gerne einen Gefallen tun und andere, denen wir jeden Wunsch kategorisch ablehnen in der Hoffnung, dass sie vielleicht doch bald mal ausziehen.
Letztere sind Mieter, die wegen jeder Kleinigkeit, die man auch bereden könnte, ihren Rechtsanwalt schreiben lassen oder bei allem, was man mal von ihnen braucht, erst einmal ablehnen, bevor man sie dann doch mühsam überzeugen kann. Vor allem dann, wenn es um irgendwelche Terminvereinbarungen geht.

Um-Einbau - eine bauliche Maßnahme

auch mit Erlaubnis des Vermieters wirst du das bei Auszug zurückbauen müssen

Chris060912 
Fragesteller
 13.09.2017, 14:12

ich habe aber keine Erlaubnis, das ist ja das Problem und nicht der Rückbau bei Auszug?

Ich hab es so gelöst ! Kastenregal ( Raumtrenner/ Ikea ) aufgestellt, nach bedarf die Fächer zugemacht und ne Fallttür im Durchgang eingebaut ! Vermieter hat geschluckt aber konnte nichts mehr dazu sagen ! Mfg.