Lehrjahre steuerlich mit 1. Gesellenjahr absetzen?

2 Antworten

Die Ausgaben sind immer in dem Kalenderjahr abzugsfähig, in dem sie geleistet wurden. Also immer schön Jahr für Jahr. Hat man nicht mehr Ausgaben als Einnahmen und auch keine Lohnsteuer in den betreffenden Jahren gezahlt, kann man sich die Steuererklärung schenken, da es weder Steuer zurück noch einen Verlustvortrag für Folgejahre gibt.

stimmt nicht ....

die Einkommensteuer ist eine Abschnittsbesteuerung, welche i.d.R. die Einkünfte (und Ausgaben) vom 01.01.-31.12. erfaßt ....

wenn in den Vorjahren keine Lohnsteuer bezahlt wurde laufen die Fahrtkosten ins Leere

Natürlich wurde Lohnsteuer bezahlt. Es geht mir nur darum ob das stimmt, dass ich die Lehrjahre mit abschreiben kann. So wie behauptet wird.

@Hauzenberger

Lesen: Wenn in den Vorjahren keine Lohnsteuer bezahlt wurde .....

und ich habe doch geschrieben, dass es nicht geht ...