Lehrerin verbietet Jogginghose anzuziehen?
Meine Lehrerin meint, dass sie mir bei meiner Präsentation am Freitag verbieten kann eine Jogginghose zu tragen sonst "würde sie mich nach hause schicken". Ich weiß, dass es in der Schulordnung festgelegt sein muss was es nicht ist (weil wir tragen auch immer so jogginghosen). Darf sie es mir dennoch unter Umständen verbieten? Sie ist nicht mal die jenige der ich die Präsentation vortrage
8 Antworten
Vernünftige Frau. Jogginghose außer beim Joggen oder zu Haus sind asozial und prolllig. Die Schule ist ein Arbeitsraum und eine staatliche Institution. Angemessene Kleidung ist völlig richtig.
Daher auch der despektierliche Name "Hartz-vier Smoking"
Bei einer Präsentation zählt halt auch, wie man sich präsentiert, und nicht nur der Inhalt. Kannst du kritisieren, aber je nachdem, wie du angezogen bist werden dich Leute mehr oder weniger ernst nehmen. Wenn du also lernst, Präsentationen zu halten (wie in der Schule halt) kann man die Kleidung natürlich in die Note einfließen lassen.
Sie kann auch verlangen, dass du Anzug und Krawatte trägst. Heimschicken oder direkt durchfallen lassen find ich total übertrieben. Aber dem Dresscode nicht zu entsprechen kann selbstverständlich die Note beeinflussen. An dem Punkt ists aber auch albern rumzujammern, weil man einmal keine Jogginghose tragen soll. Kannst du machen, und du verlierst halt ein paar Punkte. Kannst dann ja frei entscheiden.
In dem Fall find ichs absurd, aber das ist es doch nicht wert einen Konflikt anzufangen. Zieh halt einen Tag mal ne Jeans an. Für einen Tag kannst dein Ego doch etwas zurückstellen, das ist doch keinen Streit wert.
Nein, selbst wenn das in der Schulordnung stehen würde, wäre diese nicht rechtens.
Nein, hier gilt GG Absatz 2 das Recht zur freien persönlichkeitsentfaltung. Und Gerichte haben bestätigt, das darunter auch die kleiderwahl fällt.
Deswegen sieht man ja auch in Banken so viele exotisch gekleidete Mitarbeiter.
Rein gesetzlich, könnten die sich wohl mit der richtigen Argumentation durch klagen. Erfolg, werden sie dabei wohl nicht haben. Denn die Bankangestellten, müssen eine gewisse Seriosität waren. Und, das wird ja auch schon bei der Bewerbung so kommuniziert.
Was als seriös angesehen wird, ist Gesellschafts abhängig.
Vielleicht, werden Hoodies und Jeans in 10 Jahren als seriös angesehen und Anzüge als unseriös.
Aber, hier geht es um etwas anderes. hier geht es um die freie Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes, das wird gesetzlich noch mal viel höher eingestuft.
Die Urteile kannst du bestimmt verlinken oder?
Auch dann darf die Schule in gewissem Rahmen Kleidervorschriften machen.
Leider nicht direkt die Urteile, aber links zu von der Regierung offiziell betriebenen Seiten und Texte mit Verweis auf Urteile.
Es geht dort auch nicht primär darum, aber es wird erwähnt. Einfach durchlesen.
https://m.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/236726/das-recht-auf-freiheit
https://www.70jahregrundgesetz.de/70jgg-de/leichte-sprache/was-steht-im-grundgesetz-
Unter Schutzbereich:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit
Und nirgendwo steht, dass die Schule keine Einschränkungen machen dürfte.
Dort steht aber, das nur erlassene Gesetze diese Freiheit einschränken können. Es gibt kein spezifisches Gesetz, das Menschen vorschreibt, in welcher auch immer gearteten Situation, was für Kleidung sie tragen dürfen oder müssen. Die logische Schlussfolgerung ist, das auch die Schule dies nicht darf.
Natürlich gibt es Schulgesetze, die den Schulen ermöglichen, Schulordnungen zu erlassen.
So wie du im Sportunterricht in Straßenkleidung teilnehmen darfst.
Uff, das ist fies. Im Abi wirst du auch keine tragen dürfen oder würdest du es nicht dürfen, mach es mal ausnahmsweise, sie hat ja deine Note im griff.
Wenn es Teil der Aufgabe ist und du sie nicht erfüllst, geht das schon.
Doch. Die Schule hat Hausrecht.