LehrerIn im Vorbereitungsdienst - Besoldung und Abzüge

6 Antworten

zur Krankenversicherung -

Beihilfesatz für ambulante und zahnärztliche Behandlung - 50 %

Beihilfesatz für stationäre Behandlung  - 65 %

Ausbildungstarife incl. ambulante, zahnärztliche, stationäre Behandlung mit Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer + Kurtagegeld + Pflegeversicherung + Beihilfeergänzungstarif für eine 25 jährige Lehrerin ca. 60 € mtl.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fällt bei Beamten nicht an. 

Die Einkommenssteuer ist etwas höher als bei Angestellten.

Das mtl. Brutto-Einkommen im gehobenen Dienst / Land Hessen liegt bei mtl. 1.083,00 €.

Die Gehaltstabelle findet man hier:

http://www.dbb.de/service/entgelttabellen-und-beamtenbesoldung.html

Sinnvoll ist es auch eine Dienstunfähigkeitsabsicherung abzuschließen.

Hierzu empfehle ich die DBV - Deutsche Beamten Versicherung.              zur Zeit mit den besten Leistungen.

Bei weiteren Fragen - einfach melden.

Gruß A.

... und den Beitrag für 25-zigjährige gibt es, obwohl die Fragenstellerin bereits 33 Jahre jung ist? Glaube ich nicht.

@schleudermaxe

Für eine 25jährige Lehrerin (sofern ausgebildet) bekommt man auch keine PKV für 60 Euro, sondern das ist der Anwärter-Ergänzungstarif. Falls man fertig ist, bezahlt man ~180-250 (je nach Gesundheitszustand und Optionen in der KV)

@stinkertum

Für eine 25jährige Lehrerin (sofern ausgebildet) bekommt man auch keine PKV für 60 Euro, sondern das ist der Anwärter-Ergänzungstarif.

Erst mal lesen, dann überlegen und erst dann schreiben, wäre manchmal sinnvoll.

Was könnte diese Lehrerin wohl mit diesem Text meinen ?

da demnächst mein Referendariat als Lehrerin ansteht,

Wobei der Begriff Referendariat an dieser Stelle ja falsch ist, da dies für den gehobenen Dienst nicht möglich ist.

Gruß A.

@schleudermaxe

Auch aus einem Nicknamen kann man nicht immer das Alter erkennen, denn die Zahl 82 muss nicht auf das tatsächliche Alter deuten.

@Apolon

Erst mal lesen, dann überlegen und erst dann schreiben, wäre manchmal sinnvoll.


Genau, erst mal lesen, das gilt auch für dich,  ich bezog mich mit dieser Aussage explizit auf dich.


Eine Lehrerin (ist fertig ausgebildet) bekommt keinen Ergänzungstarif für 60 Euro.

@stinkertum

Eine Lehrerin (ist fertig ausgebildet) bekommt keinen Ergänzungstarif für 60 Euro.

Was für ein Blödsinn Du doch hier schreibst und Du merkst es noch nicht einmal.

Während der Referndarzeit erhält man einen Ausbidlungstarif in der PKV und dieser liegt entsprechend des Alters, des Versicherers und der Tarifwahl zwischen 60 - ca. 80 €.

Aber scheinbar ist dir ja noch nicht einmal bekannt, was man unter einem Referendariat versteht.

Daher speziell für dich: http://de.wikipedia.org/wiki/Referendariat

Außerdem handelt es sich hier auch nicht um Ergänzungstarife, sondern um Vollkostentarife entsprechend des Beihilfesatzes.

Ich empfehle dir, solltest Du in der Versicherungsbranche tätig sein, noch einmal die Schulbank zu drücken.

Als Beamtenanwärter/in brauchst du keine Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Staat übernimmt selbst die Alimentierung seiner Beamten.

Solltest du nicht in den Beamtenstatus übernommen werden, wirst du nachversichert, sowohl in der Renten- als auch Arbeitslosenversicherung

Rückwirkend nachversichert für die 2 Jahre Lehrerausbildung oder wie?

@Burcu82

Für die Zeit die du dann gearbeitet hast. Für das abgeschlossene Studium werden dir bis zu 48 Monate "geschenkt"

@DerHans

...und wenn ich nicht verbeamtet werde..muss ich nachzahlen oder wie? Der Trend in Hessen geht doch ins Angestelltenverhältnis..Was ein Schmu :(

@Burcu82

Dein Dienstherr leistet diese Zahlungen nach. Als Referendar bekommst du doch sowieso eigentlich Existenzminimum

Eine nachversicherung in der AV findet nicht statt. Wenn man nach dem Ref keine Stelle findet, landet man direkt in Hartz IV

@stinkertum

oho. die erste sinnvolle Antwort.

@stinker

@stinkertum

.... selten so eine dümmliche Antwort hier gelesen oder gehört das ALG 1 jetzt auch schon denen?

@schleudermaxe

Was soll deine dumme Beleidigung? 

Fakt ist: Es findet in der Arbeitslosenversicherung keine Nachversicherung statt. Nach dem Referendariat hat man keine Ansprüche für ALG1 erworben und muss ALG 2 beantragen, sofern man nichts findet.

Eine Ergänzung, die ich mir jetzt allerdings nicht verkneifen kann.

Du bist keine "Lehrerin im Vorbereitungsdienst", sondern du bist "Anwärter für das Lehramt". Lehrer bist du erst nach bestandener Prüfung bzw. genauer gesagt ist das eine Amtsbezeichnung, die du sogar erst bekommst, wenn du eine entsprechende Stelle hast.

Genau solche ungenauen Infos über Bezeichungen liest man im Internet. Und wenn Du im ggogeln so fit bist wie in der Recherche über Waffen, kannst du ja mal die Bezeichnung "Lehrer im Vorbereitungsdienst" und "Hessen" eingeben. In Hessen werden Referendare als "LIV" bezeichnet. Beschwer dich beim Kultusministerium =) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit...und Grüße an die Kollegen im Osten o.ä. ...hahaha

@Burcu82

Nein, auch das ist nicht korrekt.

Laut dem "Hessischem Lehrerbildungsgesetz" (§36 Abs 5) ist der Oberbegriff "Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst". Studienreferendare ist dann für Gym/BK der Unterbegriff, oder für deinen Fall: "Lehramtsreferendar". Es ist NIRGENDWO die Rede von "Lehrer im Vorbereitungsdienst".

Wie ich bereits erwähnt habe, die Kollegen freuen sich auf Leute, die meinen alles besser zu wissen (aber es in Wirklichkeit nicht tun).

Ich komme übrigens nicht aus dem Osten, mir ist auch nicht ganz klar, wie du darauf kommst. Ich bin (verbeamteter) Lehrer in NRW.

@stinkertum

AprosPROs NRW, iwie tust du mir leid. Scheinst deinen Beruf verfehlt zu haben, wenn Du auf eine anonyme Frage derart distanzlos und demütigend reagierst. Hast du keine Arbeiten zu korrigieren, Unterricht vorzubereiten oder Liebste mit denen du die tolle Jahreszeit genießen kannst statt angehende LehrerInnen hier niederzumachen, die mehr Fragen zur Schule, Ausbildung und Co haben als es Dir gewünscht ist? Informativ sind deine Belehrungen in WIRKLICHKEIT auch nicht : Du hast in KEINEM Kommentar meine Frage beantwortet außer deine Sinnlosigkeit zu demonstrieren.

Aber kommen wir zu deinen Neurosen: LehrKRÄFTE im Vorbereitungsdienst. Danke. Das ist sehr wohl ein Unterschied -auch wenns nicht die Antwort auf meine Frage ist. Um dich als besorgter Besserwisser zu beruhigen: Das wäre mir im Laufe meiner praktischen Ausbildung bestimmt aufgefallen.

In diesem Sinne, Viel viel Geduld bis zur Rente.

PS: Fällt Dir auf, dass alle anderen Kommentare mir weiterhelfen? Vor allem wussten alle, was gemeint war. Vogel.

@stinkertum

Studienreferendare ist dann für Gym/BK der Unterbegriff, oder für deinen Fall: "Lehramtsreferendar". Es ist NIRGENDWO die Rede von "Lehrer im Vorbereitungsdienst".

Einen Lehramtsreferendar gibt es nicht.

Referendare gibt es nur im höheren Dienst.

@Burcu82

Meine liebe Burcu82,

ich glaube Du schießt ein wenig übers Ziel hinaus.

Nicht jeder hier ist ein Spezialist fürs Beamtenrecht, bzw. Beihilferecht und trotzdem möchte auch er dir helfen.

Daher sollte man auf solche Kommentare verzichten!

Gruß A.

@Apolon

Doch, ich habe doch den Nachweis geliefert (Hessisches Lehrerbildungsgesetz!). Es geht hier um Hessen, da heißen die Anwärter für Haupt/Realschule "Lehramtsreferendare". Bin mir nicht sicher, ob die nicht auch A13 besoldet werden in Hessen und deswegen vielleicht Referendare sind.

Für NRW stimmt das, was du sagst. Da sind die Studienreferendare die Anwärter für den höheren Dienst und Lehramtsanwärter für den gehobenen Dienst.

@Apolon

Eine Antwort von mir hat sie ja schon löschen lassen, weil es ihr nicht gepasst hat.

@stinkertum

@apollon du hast die gelöschte Nachricht nicht gelesen. Er ist maßlos über das Ziel hinaus geschossen. 

Ps: weiss jemand, wie man hier Personen sperrt? Habs auf Anhieb nicht rausgefunden. Bin neu hier. Danke

@Burcu82

Burcu82 -

Personen kann man hier nicht sperren, aber man kann Texte von anderen löschen lassen - wenn der Text eine Beleidigung beinhaltet.

Die Moderatoren sind dann schnell zur Stelle.

Also unter dem Text findest Du neben dem Button kommentieren das Wort beanstanden - einfach darauf klicken.

Gruß A.

Hallo Bucu82,

vielleicht stellst Du deine Fragen sinnvoller im Forum

www.finanzfrage.net

Dort findest Du auch Spezialisten, die nicht so dummes Zeug schreiben.

Gruß A.

na ja, so rd. 1.300 gibt es hier in S-H und für die private KV für Anwärter werden rd. 150 EUR bei HUK fällig, wenn ich mich richtig erinnere. Viel Glück.

... der private KV Beitrag für Hessen für w und 29 Jahre jung beträgt rd. 64 EUR/Monat.

@Burcu82

.... dann werden dort incl. Pflege rd. 80 EURonen benötigt.

@schleudermaxe

das wars dann? Keine weiteren Abzüge außer KV? brutto beträgt die Besoldung 1260 Euro. Das ist echt wenig, wenn man noch Miete in Frankfurt zahlen muss... :(

@schleudermaxe

Viel zu pauschale Aussage, kommt auf die Gesundheitsprüfung an. 

@schleudermaxe

Und das weisst Du ohne irgendwas vom Fragesteller zu wissen ? Nur um die HUK anzupreisen, sehr unseriös !

@Burcu82

Nuja, musst du halt umziehen ins Umland. 

Mein lieber Schleudermaxe,

viel Kenntnisse mit Beamten bzw. Beihilfetarifen scheinst Du nicht zu haben, denn sonst würdest Du mit solch utopischen Beiträgen nicht um dich werfen, und auf jeden Fall auch nicht die Huk empfehlen.

Außerdem sollte man auch wissen, dass es sich bei  Hessen und Schleswig-Holstein um zwei verschiedene Bundesländer handelt.

Gruß A.

@Apolon

<

p>... und genau deshalb wurde bei Hessen gerechnet. Aber eine andere Antwort habe ich von Dir auch nicht erwartet und dein mein lieber darfst Du gerne weglassen, denn so etwass paßt auch gar nicht zu Dir, wie auch andere ja hier bei Dir immer wieder erleben müssen.