Lehrerin Eltern kontaktiert trotz Volljährigkeit

13 Antworten

Ob die Lehrerin das durfte oder nicht, hängt möglicherweise auch mit dem Schulgesetz, das in deinem Bundesland gilt, zusammen. Sei also erwachsen und mach dich schlau. Bedenke aber, was für einen Eindruck jemand macht, der gerade 18 Jahre geworden, sich als unflexibler Prinzipienreiter herausstellt. (Was soll aus dem/der im Rentenalter werden?) Niemand wird der Lehrerin irgendwas am Zeuge flicken, du aber dich möglicherweise dem Gelächter des Lehrerzimmers preisgeben.

Es gibt kein Gesetz, dass ihr verbietet, deine Mutter anzurufen.

Hast du denn eine Krankmeldung oder ärztliche Bescheinigung oder sonstiges, um dein Fehlen zu entschuldigen, vorgelegt ?

Dass sich eine Lehrerin so sorgen macht um ihre Schüler, dass sie sogar mal anruft und nachschaut, ob alles in Ordnung ist, sollte man ihr sogar hoch anrechnen.

Kannst eine Beschwerde einreichen, wenn du unbedingt auf deinem Recht rumreiten willst, aber mach dir keine allzugroßen Hoffnungen, dass da irgendwas passieren wird

http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulen-nach-erfurt-nachrichtendienst-der-eltern-a-308301.html

In dem Link geht es auch um diese Frage (natürlich in einem etwas krasseren Zusammenhang). Letzten Endes hängt es von der Schulgesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes ab, da müsstest du mal schauen. Wenn dort allerdings geregelt ist, dass auch die Eltern volljähriger Schüler unter Umständen informiert werden können, ist das wohl leider so. Gibt wohl schon zwei Urteile zum Thema, die das so sehen...

Grundsätzlich würde ich es so sehen wie du - der Erziehungsauftrag deiner Eltern für dich endet mit Volljährigkeit und du hast ja sogar ausdrücklich schriftlich erklärt, dass du für deine eigenen Angelegenheiten verantwortlich sein möchtest. Ich frage mich, wozu überhaupt so eine Wahl gelassen wird, wenn sich am Ende doch keiner daran hält... ansonsten kann bestimmt auch die Schulleitung da weitere Informationen geben.

Das gilt aber nur für Sachsen Anhalt. Ich würde der Schule in einem Schreiben per Einschreiben oder noch besser per Fax mit Empfangsbestätigung die Weiterleitung von Informationen über mich unter Androhung einer Dienstaufsichtsbschwerde ausdrücklich untersagen. Im Wiederholungsfall würde ich zum Anwalt gehen. Das ist viefach die einzige Sprache, den solche Leute verstehen.

Wenn diese Lehrerin mit Deiner Mutter befreundet ist, kann sie natürlich anrufen. Bei Schulangelegheiten handelt sie aber selbst dann als Amtsperson und dies zu unterlassen !

Bundesland?

Im einigen Schulgesetzen ist festgeschrieben, dass die ehemaligen Erziehungsberechtigten bei gravierenden Problemen auch noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Schülers zu informieren sind.

Hi,

nein, das ist nicht erlaubt.

Wahrscheinlich meinte sie es aber nicht böse. Es soll schon andere über 18 gegeben haben die ihren Schulabschluss nicht geschafft haben, den eltern wurde nichts bescheid gegeben und die sind dann Amok gelaufen.

Lehrer sind immer in Zwiespalt zwischen Schutz (Nachfragen) und Akzeptanz der Selbstständigkeit.

Ich würde das direkt ansprechen und ihr klar und deutlich sagen, dass das nicht ihre Sache ist. aber denk auch dran, sie hats wohl unüberlegt gemacht und wohl nicht böse gemeint.

Sprich das mit ihr aus und fertig. Dann wird sie es beim nächsten Mal auch lassen.

Für manche Bundesländer, z.B. Bayern, ist diese Aussage so nicht korrekt.

Vgl. dazu Art. 75 i.V.m. Art. 88a BayEUG:

Art. 75 (1) BayEUG:

Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge [...] zu unterrichten. Art. 88a gilt entsprechend.

Art. 88a BayEUG:

Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden.