Lehrer stiftet zur Straftat an, wen trifft die Schuld?

Kannst du beweisen dass dich dein Lehrer dazu angestiftet hat ?

Ja eine mehrere Zeugen (Schülervertretung)

5 Antworten

Zeige deinen Leher an wen das wahr ist ! Er darf solche Sachen nicht verlangen er hat mehrer Straftaten von dir verlangt!

1 Raubkopien!

2 Das Urheberrecht aller gefilmten Schüler zu verletzen!

3 Da die schule ein geschützter raum ist ist allein das filmen schon eine Straftat!

Der Lehrer macht sich nicht nur wegen Aufforderung zur Straftaten strafbar da du minderjährig bist auch noch wegen missbrauch von schutzbefohlenen!

Am besten sagst du das deinen Eltern und sie nehmen sich für dich Einen anwallt!

Auch das Austrahlen der gefillmten schüler ist eine Weiter Straftat den dazu hat der lehrer kein recht!

Grundsätzlich hättest du es einfach ablehnen sollen wenn du da ein schlechtes Gewissen hast.

Ansonsten frage ich mich natürlich, welche öffentlichen Veranstaltungen es im Moment in Schulen gibt - dachte alles wäre im Lockdown wegen Corona.

Wenn du die Leute wirklich mit versteckten Kameras gefilmt hast, dann könnte das zu einem Problem werden. Wenn die Leute allerdings gesehen habe das du gefilmt hast und es im Rahmen der Veranstaltung war, dann ist das erstmal in Ordnung - denn sie müssen damit rechnen auf einer Veranstaltung gefilmt oder fotografiert zu werden. In dem Fall müssten sie dann widersprechen.

Wahrscheinlich ist das bei ihr die Anstiftung zu einer Straftat und bei dir die Straftat. Aber Junge, wieso hast du dass gemacht? Du wusstest ganz genau dass das illegal ist...!

DU sowie DER LEHRER machen sich STRAFBAR. Der Lehrer wiederum macht sich nur strafbar wenn du die Raubkopie machst wegen Anstiftung. Das heißt du bist auf jeden Fall dann dran! Eine weitere Sache wie der Lehrer ungestraft davon kommen kann, ist es wenn es keinen Beweis für die Anstiftung gibt. Aber egal wie du kiegst die härtere Strafe. LASS ES, EGAL WIE ES ENDET NICHT GUT FÜR DICH

Beide. Sowohl der Lehrer als Initiator (Anstiftung zu einer Straftat § 26 StGB), als auch du als Raubkopierer (§ 106 StGB) seid verantwortlich zu machen.

Da er dich nicht gezwungen hat, kannst du nicht auf mildernde Umstände pochen.

Das Aufführen zählt ebenfalls zu § 26 StGB, dazu kommt evtl. noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.