Lehrer-Referendariat-Beamtung?
hi, ich hätte da mal eine frage an euch: Wenn ein Lehrer in Bayern verbeamtet wird ,dann ist er ja gezwungen, in bayern zu arbeiten. Was ist aber, wenn man -aus welchem grund auch immer- in ein anderes bundesland ziehen muss? Wird dann die verbeamtung aufgelöst?
Und noch was... Wenn man ein Kind hat oder auch in manchen Fällen wenn man verheiratet ist, kann dies die Standortversetzung steuern... Nun habe ich gehört, dass auch der Besitz eines pferdes zu so einem "härtefall" gehört. Kennt sich jemand damit aus?
Vielen dank schon mal für jegliche antworten ;)
1 Antwort
Ich selbst bin kein Lehrer, aber was ich so von Bekannten und Freunden mitbekommen habe galt das Pferd bisher bei keinem als Härtefall; nicht mal der Pflegebedüftige Onkel war einer, obwohl die Mutter, die sonst die Pflege übernahm, ebenfalls längerfristig erkrankt war. Es gilt wohl sehr viel als zumutbar...
Was den Umzug in ein anderes Bundesland angeht, soweit ich weiß, muss hier der Abschluss aus Bayern vom anderen Bundesland anerkannt werden, damit man dort eine staatliche Stelle bekommen kann; an eine Privatschule kannst du imemr wechseln. Die Verbeamtung wird erst mal beibehalten (man wird quasi "ausgeliehen", das Beamtenverhältnis ruht), erst wenn man über mehrere Jahre nicht mehr auf einer Staatsstelle aus Bayern sitzt, wird die Verbeamtung aufgehoben. Das gilt genauso, falls du an eine Privatschule in Bayern wechselst.