Lehrer macht aus versehen Handy kaputt?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ist heute im WPU (Technik)-Unterricht aus versehen mein Handy kaputtgegangen, Weil wir an einem Projekt arbeiten, wo wir unsere Handy's mit Solar aufladen wollen. Unser Lehrer hat uns dafür ein altes Ladekabel von ihm gegeben, Welches wir dafür benutzen sollten, jedoch ist uns das aus versehen durchgebrannt aber der Lehrer meinte trotzdem ich solle es Mal in mein Handy stecken obwohl er wusste dass es kurz davor durchgebrannt ist und Dann hat es kurz verbrannt gerochen und seitdem lädt mein Handy nicht mehr. Meine Frage ist wer jetzt für den schaden aufkommen muss.
7 Antworten
Wenn ein Arbeitnehmer einen Schaden in Ausübung seines Berufes verursacht, ist der Arbeitgeber zuständig. Lehrer*innen sind Landesbedienstete, so dass das Bundesland zuständig ist. Sicher gibt es dazu entsprechende Meldeformulare im Schulsekretariat, so dass ich empfehle, dass du gemeinsam mit deinem Lehrer das Sekretariat aufsuchst und ihr die Sache dort entsprechend meldet.
Wenn es in Ausübung des Unterrichts passiert ist, steht die Schule dafür gerade.
Diese wird den Schaden gegebenenfalls ihrer Versicherung zur Regulierung übergeben.
Es war ja nicht Absicht. Frag im Sekretariat was du tun musst, die hatten solche Fälle schon öfter und wissen was zu tun ist.
Sollte die Schule übernehmen. Wenn ein Arbeitnehmer etwas kaputt macht haftet er nicht persönlich.
Naja.. erstmal müsstest du beweisen, dass dein Handy davor noch in Ordnung war und geladen hat. Ich würde sagen, dass der Lehrer Schuld ist, er wusste es ist durchgebrannt und hat dich dennoch überredet dein Handy anzuschließen. Aber du hättest dich auch weigern können. Ich bin kein Experte.. wieso redest du nicht mit deinem Lehrer drüber?
Die Haftpflichtversicherung deines Lehrers. Teil ihm den Schaden zeitnah mit, damit es auch glaubwürdig ist!
Es war auch von mir nicht explizit so gemeint, dass zwingend der Lehrkörper eine solche Versicherung haben müsste, aber dass allgemein für ihn eine bestehen müsste, die den Schaden wohl übernimmt. Andererseits muss man natürlich auch überlegen, ob das Verhalten des Lehrers nicht grob fahrlässig war – wie kann er denn den Schüler das Telefon an ein ganz offensichtlich defektes, durch gebranntes Ladegerät sein eigenes privates Telefon wieder anschließen lassen?!
OK, wenn dann die für die Regulierung zuständige Landesbehörde zu dem Ergebnis "grobe Fahrlässigkeit" kommt, kann sie Regress beim Lehrer versuchen, der dann hoffentlich eine Amts-Haftpflichtversicherung hat.
Da ist nicht die Haftpflichtversicherung des Lehrers zuständig. Wenn ein Arbeitnehmer einen Schaden in Ausübung seines Berufes verursacht, ist der Arbeitgeber zuständig. Lehrer*innen sind Landesbedienstete, so dass das Bundesland zuständig ist. Sicher gibt es dazu entsprechende Meldeformulare im Schulsekretariat, so dass ich empfehle, dass Schüler und Lehrer gemeinsam das Sekretariat aufsuchen und die Sache dort entsprechend melden.