Leer stehendes Haus – Gefahren

4 Antworten

Eine Haus- und Grundstückhaftpflicht sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Der Gebäudeversicherung muss der Leerstand als "Gefahrerhöhung" mitgeteilt werden. Wenn das Haus leer steht, ist er verpflichtet, die wasserführenden Leitungen (also auch der Heizung) zu entleeren. Sonst zahlt die Leitungswasserversicherung im Schadensfall nichts.

Due private Haftpflicht deckt nur (gegen Mehrprämie) ein unbebautes Grundstück.

Natürlich wird die Verkehrssicherungspflicht durch die Haftpflichtversicherung nicht etwa aufgehoben. Schneeräumung muss trotzdem organisiert sein.

In deinem Vertrag steht bestimmt, dass du das Haus bewohnst.

wenn ein haus leersteht ohne möbel und bewohner über eine längeren zeitraum, berechnet jede wohngebäudeversicherung einen aufschlag und du musst jemanden benennen, der das haus regelmässig kontrolliert. nein, das ist nicht in deiner privathaftpflichtversicherung enthalten.

Nein - da braucht man, soweit ich weiss, eine spezielle Immobilienhaftpflichversicherung .

Und der Besitzer - auch wenn er weit weg wohnt - hat die Pflicht den Bürgersteig Schnee und Eisfrei zu halten.