lebensversicherung rückkaufswert wo muss ich diesen wert in der einkommensteuererklärung angeben

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls folgende Kriterien bei dir erfüllt sind, ist die Auszahlung deiner kaptitalbildenden Lebensversicherung steuerfrei:

  1. Vertragsbeginn und erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005
  2. Beitragszahlung mind. 5 Jahre lang erfüllt und
  3. Die Vertragslaufzeit beträgt mind. 12 Jahre !

Sollten alle Kriterien erfüllt sein, dann mußt du diese Auszahlung in deiner Einkommensteuererklärung nicht angeben, da die Auszahlung steuerfrei ist!

Gruß siola

Danke!!! Sehr hilfreich!

@WolKoki

Danke auch für den Stern!

Diese LV ist ein Altvertrag, das musst du nicht eintragen. Es ist dein Geld die Beiträge zur LV konntest du ja auch nur im Rahmen der beschränkten Sonderausgaben geltend machen, diese wurden ja bereits mit dem Arbeitgeberanteil z. Sozialversicherung voll ausgeschöpft. Das nachfolgende gilt für dich nicht: Seit dem 1. Januar 2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme (Ablaufleistung) die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz unterliegt der Einkommensteuer. Nur wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers (für Neuverträge seit dem Jahr 2012 dem vollendeten 62. Lebensjahr) fällig wird, wird "gehälftet". Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt.

Gruß mrl

Danke!!! Sehr hilfreich!