Lebensversicherung doppelt?
Hallo Zusammen,
muss mich mal an euch wegen einer versicherungstechnischen Frage wenden. Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen o. einen Tipp geben..
Folgendes: Ich habe einmal vor Jahren privat eine Lebensversicherung abgeschlossen und eine LV hat mein Arbeitgeber im Jahre 2013 für mich angelegt. Nun bin ich am überlegen, ob ich meine private LV kündige und mir den Monatsbeitrag spare. Was würdet ihr tun? Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir kündigt o. ich mich entscheide den Arbeitgeber zu wechseln -was passiert dann mit der vom AG abgeschlossenen LV?
Ich hoffe, das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt hab und ihr mir weiterhelfen könnt?!?
VG
5 Antworten
Hallo energy76,
die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht aus, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.
Aus diesem Grund sollten Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten die verschiedenen Optionen für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung nutzen.
Bei dem von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungsvertrag handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung.
Sofern die Beiträge zu dieser Versicherung von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, entsteht Ihnen durch diesen Vertrag kein finanzieller Aufwand.
Den damit verbundenen finanziellen Spielraum sollten Sie zur Finanzierung des Beitrags für Ihre private Lebensversicherung nutzen.
Wird der Beitrag zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung von Ihnen selbst getragen und möchten Sie Ihren Gesamtaufwand reduzieren, sollten Sie mit dem Versicherer Ihrer privaten Lebensversicherung klären, ob statt einer Kündigung eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.
Eine vorzeitige Kündigung ist insbesondere dann nachteilig, wenn es sich bei der Versicherung um einen Vertrag mit hohem Garantiezins und/oder um einen Altvertrag mit steuerfreier Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Vertragslaufzeit handelt.
Was mit der Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert hängt davon ab, ob die Beiträge von Ihnen durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Versicherung bei Ausscheiden in der Regel auf Sie übertragen und Sie können den Vertrag privat oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber – mit dessen Zustimmung - als Direktversicherung weiterzuführen.
Trägt der Arbeitgeber die Beiträge für die Direktversicherung, bleibt Ihr Anspruch auf die Versicherung erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Auch in diesem Fall wird die Versicherung auf Sie übertragen.
Für ab dem 1.1.2009 abgeschlossene Direktversicherungen sind die Unverfallbarkeitsfristen nach mindestens 5 Jahren Versicherungsdauer und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfüllt.
Sind keine unverfallbare Anwartschaften vorhanden, besteht kein Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Was würdet ihr tun?
Mit den von dir gelieferten Informationen erstmal gar nichts, weil hier so gut wie alle Zahlen fehlen und man nicht sagen kann zu deiner Versorgungslücke oder der Angemessenheit deiner Vorsorgestrategie.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir kündigt o. ich mich entscheide den Arbeitgeber zu wechseln -was passiert dann mit der vom AG abgeschlossenen LV?
Auch das können wir dir nicht beantworten, weil wie gesagt die relevanten Informationen fehlen (Durchführungsweg, Unverfallbarkeit, etc.).
Ich hoffe, das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt hab und ihr mir weiterhelfen könnt?!?
Es ist verständliches Deutsch, aber es fehlt eben der Inhalt. Konkreter werden wir, wenn du die Daten (Zahlen) zu deiner Person und den beiden Verträgen hier als Kommentar postest.
Beide Versicherungen haben große Vorteile.... Die private LV weil sie wahrscheinlich einen sehr hohen Garantiezins hat und in der Auszahlungsphase Steuer - und Sozialabgaben frei ist (Verträge die vor 2005 geschlossen werden) die betriebsrente ist in der Ansparphase Steuer u. Sozialabgabenfrei, wird in der Auszahlungsphase als Einkommen besteuert. Trotzdem sind beide Verträge das beste was es gibt. Kündigen solltest Du weder den einen noch den anderen Vertrag. Bei Arbeitgeberwechsel fragst Du den neuen Arbeitgeber, ob er bereit ist den Vertrag fort zu führen, dem Argument das er sich an einen anderen Anbieter gebunden fühlt, kannst Du entgegen in dem Du ihn auf seine Fürsorgepflicht hinweist und mit der Begründung das ein alter Vertrag bessere Bedingungen enthält darum bitten in deinem Fall eine Ausnahme zu erlauben. Willigt er trotzdem nicht ein, darfst Du einer kapitalubertragung in einen neuen Vertrag verweigern. Auch wenn der Vertrag anschließend ruhend fortgeführt wird, bleibt der Garantiezins für bereits angesoartes Kapitel erhalten. Gleiches gilt für deine private LV. Kündigung oder teilweise Auszahlung ist wirklich die aller schlechteste Lösung. Es gibt bei beiden Verträgen die Möglichkeit die Beiträge zu reduzieren. Welche dazu besser geeignet ist lässt sich nur nach genauer Prüfung und Vergleich beider Verträge durch einen Experten herausfinden.
Trotzdem sind beide Verträge das beste was es gibt. Kündigen solltest Du weder den einen noch den anderen Vertrag.
Sorry - aber kündigen kann er nur den selbst abgeschlossenen Vertag.
Bei Arbeitgeberwechsel fragst Du den neuen Arbeitgeber, ob er bereit ist den Vertrag fort zu führen
Auch hier lege ich ein Veto ein. Nach dem Text zu urteilen, zahlt der Arbeitgeber diesen Vertrag erst seit 2013. Und somit stellt sich mir die Frage, ob bei Arbeitgeberwechsel dieser Vertrag überhaupt auf den AN übertragen wird.
Hallo Apolon, der durch Entgeltumwandlung oder AVWL angesparte Teil des Kapitals unterliegt sofortiger Unverfallbarkeit.. Nur eine Arbeitgeber finanzierte Lösung oder der Arbeitgeber finanzierte Teil des Kapitals kann während der ersten 5 Jahre zurück gezogen werden.
Folgendes: Ich habe einmal vor Jahren privat eine Lebensversicherung abgeschlossen
Könnte u.U. bedeuten, dass diese noch steuerfrei ist und einen Garantiezins von bis zu 4 % hat!
und eine LV hat mein Arbeitgeber im Jahre 2013 für mich angelegt.
Dann vermute ich einmal, dass diese Beiträge dein Arbeitgeber zahlt. Nur wenn Du demnächst den Arbeitgeber wechselst, könnte es sein, dass dein AG diese Versicherung für sich behält.
Ich hoffe, das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt hab und ihr mir weiterhelfen könnt?!?
Auch hier die Bitte, in Zukunft mehr Informationen zur Verfügung stellen. z.B. auch in welchem Jahr deine LV abgeschlossen wurde.
Denn sonst kann man nur Vermutungen anstellen, aber die Frage nicht richtig beantworten.
Gruß Apolon
Bei der Versicherung über deinen Arbeitgeber handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Direktversicherung. Bei einem Betriebswechsel gibt der Arbeitgeber dir die Police einfach mit. Dann kannst du entscheiden, sie selbst weiter zu bedienen oder durch deinen neuen Arbeitgeber weiter zahlen zu lassen.
"Überversichern" kannst du dich in dem Bereich eigentlich nicht. Das könntest du wahrscheinlich nicht bezahlen.