Lebensversicherung- kann die Auszahlung verfallen?
Hallo allerseits! Habe da folgendes Problem: Mein Vater hatte damals 1989 eine Lebensversicherung für meine Mutter über 10 Jahre abgeschlossen. Allerdings war meine Mutter im Auszahljahr nicht in der Lage sich darum zu kümmern. Nun haben wir 2012 die Police gefunden und bei der Versicherung nachgefragt, diese behauptet, die Auszahlung wäre verfallen. Stimmt denn das, das kann doch nicht sein oder ?
6 Antworten
Hallo Sensila,
das ist eine interessante Frage. In 2008 wurden die gesetzlichen Reglungen zur Verjährung neu aufgelegt.
Früher wurde die Verjährung im § 12 VVG geregelt. Die Frist für Lebensversicherungen lag hier bei 5 Jahren.
Derzeit ist es wie folgt geregelt:
Bei Ansprüchen die ab dem 01.01.2008 entstanden sind (als fällig werden) gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB. Dies gilt aber nur, wenn der Anspruchsberechtigte auch Kenntnis von der Fälligkeit der Leistung hatte. Außerdem beginnt der Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte Kenntnis erlangt hat. Wann hat deine Mutter denn Kenntnis von der Auszahlung der Lebensversicherung erhalten?
Unabhängig von der Kenntnis der Anspruchsberechtigten verjähren die Leistungsansprüche aus der Versicherung, die ab 2008 entstanden sind nach 10 Jahren. Auch hier beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Es gibt auch Ereignisse bei denen die Frist gehemmt wird (also die Zeit nicht weiterläuft) wie z.B. die Verhandlung ob überhaupt Ansprüche entstanden sind.
Du kannst dich hier natürlich auch von einem Anwalt beraten lassen. Wenn du ihm den Sachverhalt genau schilderst, dann kann er Dir auch sagen wann die First begonnen hat und ggf. endet.
Ich hoffe diese Information hilft Dir weiter.
Viele Grüße
Christina vom Allianz Hilft Team.
Hallo, nein, dies ist nicht möglich. Das Guthaben muss sogar verzinslich weiter angesammelt werden.
In diesem Fall brauchst Du einen Rechtsbeistand in Form eines Rechtsanwaltes (Fachanwalt f. Versicherungsrecht) oder einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater.
Nein, das kann nicht sein. Hier will die Versicherung einfach die gezahlten Beiträge einstreichen aber nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.
Mit kurzen Worten ist das Betrug. Auf diese Weise darf sich eine Versicherung nicht bereichern. Das weiß deren Rechtsabteilung auch, aber wartet natürlich darauf dass der dumme Kunde das alles ohne Gegenwehr hin nimmt.
Versicherungen sind ja dafür bekannt, dass sie, obwohl sie wissen dass sie zahlen müssten, die Zahlung möglichst lange hinaus zögern um entweder den Versicherungsnehmer mürbe zu machen oder gar darauf zu hoffen dass der Versicherungsnehmer eine eventuelle Auszahlung gar nicht mehr erlebt. :-(
Lass dich bei einem Anwalt beraten, ich denke nicht , dass die Aussagen der Versicherung rechtens sind!!
Ich denke nicht, das das so einfach geht. Geht zu einem Versicherungsvertreter Eures Vertrauens und fragt den oder einen Anwalt.