Lebensqualität gemindert?

2 Antworten

Setzt doch zusammen ein Schreiben an den Vermieter auf und fragt, wann das Baugerüst wieder abgebaut wird. Schreibt auch rein, dass die Nutzung der Mietsache durch das Gerüst beeinträchtigt wird.
Unter Umständen habt ihr die Möglichkeit die Miete zu mindern, ist aber gesetzlich nicht festgelegt. Bei einem Gerüst vor dem Fenster und deswegen zu wenig Licht und Beeinträchtigung der Lüftung 5 % (Entscheid Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994, AZ 63 S 439/93). Vielleicht hat ja einer der Mieter eine Rechtsschutzversicherung und kann einen Anwalt befragen.

Woher ich das weiß:Recherche

Woher wollt ihr wissen, dass die Arbeiten tatsächlich schon abgeschlossen sind?

Wer weiß, ob noch Kontrollen anstehen oder Nacharbeiten?