Lebensmittelgutscheine?

4 Antworten

Erstmal gibt es vom JC niemals etwas rückwirkend. Denn Du hast gelebt, wie, ist denen egal, das ist Geschichte!

Und ob Du wirklich Gutscheine bekommst, wage ich zu bezweifeln, da die Snaktionen dann ohne Wirkung blieben!

Hillbillywilma 
Fragesteller
 06.09.2011, 12:37

Bei einer Minderung des Auszahlungsanspruchs um mehr als 30% des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen-insbesonders in Form von Lebensmittelgutscheinen gewährt werden. Diese sind zu erbringen, wenn minderjährige Kinder im huahalt leben.

Und das trifft beides auf mich zu. 1. Kind unter 18 im Haushalt. 2. Sanktion um mehr als 30%.

VirtualSelf  06.09.2011, 17:12
@Hillbillywilma

30% ist nicht "mehr als 30%" oder verstehe ich da etwas falsch?

helmutgerke  06.09.2011, 17:53
@VirtualSelf

Bei einer Minderung um mehr als 30% kann das Jobcenter auf Antrag im Rahmen einer Ermessensentscheidung in angemessenen Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Zuschuss erbringen, insbesondere Lebensmittelgutscheine.

(Quelle: Randziffer 31.48 zu § 31, 31a, 31b SGB II / Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II / Stand: 20.07.2011 – Fachliche Hinweise der BA)

Man beachte; mehr als ... und kann erbringen

Hey - meine aktuelle Auswertung zu Lebensmittelgutscheinen (bezogen über das Jobcenter Berlin Pankow - Zwischenhändler der Gutscheine SODEXO):

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/09/shopping-und-schlemmen-teil-2.html

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen (über einen Zwischenhändler) ein ungerechtfertigter Eingriff in den Markt ist - also bestimmte Lebensmitteldiscounter bevorzugt (die schon mit der Firma sodexo kooperieren) und andere benachteiligt... und das NEBN den vielen GRundrechtseingriffen für den betroffenen "Hartzer".


Also es wird so laufen, dass du mehrere Gutscheine ausgestellt bekommen wirst, wird wahrscheinlich wöchentlich laufen. Du rufst einfach deinen SB an, dass er dir einen fertig macht, dann kannst du ihn abholen. Ausgeschlossen von den Gutscheinen sind Tabakwaren und Alkohol, nur als Info.

Ob du für die erste Woche noch deinen Gutschein bekommst (in prinzip läuft die erste woche ja noch) musst du mit deinem SB klären.

Die Gutscheine werden dir nur insgesamt in dem Wert ausgestellt, wie dein Anspruch auf Harzt IV wäre.

Hoffe ich konnte dir helfen. LG

Hillbillywilma 
Fragesteller
 06.09.2011, 12:38

Ich rauche und ich trinke nicht. ;). Ja, danke für Deine hiflreiche Antwort.

Bei Gutscheinen gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Gutscheine im Rahmen einer Mittellosigkeitserklärung: Gutscheine werden auf Darlehensbasis ergeben;
2) Gutscheine im Rahmen einer Sanktion - und zwar nicht bei bis zu 30 %, sondern ab mehr als 30% (heißt: bei 30% gibt es nichts): werden als Beihilfe gewährt; ist ein Kind im Haushalt, muss gewährt werden. Vorgehen ist im Prinzip: der 30% übersteigende Teil der Sanktion wird betrachtet. Hast du eine 60%-Sanktion, sind also nur 30 % überhaut relevant; davon wiederum werden 46% als Gutschein gewährt - also rund 50 EUR - ... und die auch wiederum auch im Monatsprinzip. Kommst am 29.09 erhältst du für den vopllen Monat 50 EUR-Gutschein, bei einer 60%-Sanktion; bei einer 40%-Sanktion wären es nur etwas um 15 EUR.