Lebensmittelgewrbe von zuhause aus?

2 Antworten

Rede mit dem Lebensmittelkontroleur deiner Gemeinde. Da werden sehr unterschiedliche Level angesetzt !

Gewerbesteuer zahlst du erst ab ca. 100.000 Euro Umsatz, egal, wo du die erzielst.

Wenn du deine Produkte auf Märkten anbieten willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (Keinen Gewerbeschein!),

Die Buchführung machst du so, dass du selsbt deine Tagesumsätze erfasst und angibst. In einer Einnahme-Überschuss-Rechnung legst du deine Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt dar, dass dann entscheidet, wielviel Einkommensteuer noch zu zahlen ist.

So lange deine Umsätze noch überschaubar sind (17.500 Euro), kannst du dich mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt von der Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer deiner Kunden befreien lassen.

Also als aller-allererstes möchtest Du vermutlich keine Marmelade herstellen, denn Marmelade darf in Deutschland ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt werden. Sowas steht - neben anderen mehr oder weniger genau so sinnreichen Vorschriften in der sogenannten "Konfitüren-Verordnung", ein wirklich beispielhaftes Machwerk , wenn man auf Lebensmittelrecht steht.

Dann muß Deine Küche zugelassen sein, im allgemeinen reicht "kein Holz" und "alles gekachelt", so als grobe Richtung, je nach Amt, die sind mehr oder weniger gelassen dabei. und wenn das alles gegeben ist, und Du genug verkauft hast, DANN mußt Du das natürlich auch versteuern...

Konfitüren-VO und etliche andere Gesetze findest Du hier:

http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1042654/index.html

Für den ganzen Rest machst Du am besten ein Existenzgründer-Seminar, die gibts an jeder Ecke, und da bekommst Du das Ganze fein säuberlich sortiert serviert ;-)