Lebensmittel und Animeprodukte aus Japan jetzt zollfrei?

4 Antworten

Wenn du die Warentarifnummer der Ware, die du einführen willst, kennst, kannst du hier nachgucken, ob durch einen Ursprungsnachweis der Zoll reduziert werden kann oder ganz wegfällt: http://auskunft.ezt-online.de/

Das Freihandelsabkommen ist nicht sofort und vollständig, sondern verpflichtet die Vertragsdateien EU und Japan dazu über die nächsten Jahre ihre Zollschranken abzubauen.

Aktuell musst du noch mit Wertgrenzen rechnen beim Bestellen.

Je nach Warengruppe gelten da bis zu 7 Jahre Übergangszeit, gezählt seit Februar

Selbst wenn Zölle einmal wegfallen bleibt die EUST von 19% auf Ware+Versandkosten. Das ist trotzdem noch kein EU-Binnenmarkt.

Die Grenze liegt bei 150€ Zollwert. Einfuhrumsatzsteuer werden nicht ab 22€ Zollwert fällig, sondern ab 5€ Einfuhrumsatzsteuer.