lebenslanges Wohnrecht und wer zahlt für Reparaturen

7 Antworten

Ich habe sie nun wegen der Kosten der Reparatur angesprochen, weil sie diesen Schlot schon 20 Jahre allein nutzt. Sie steht auf dem Standpunkt, es ist unser Haus, also auch unser Schlot. Ich muss dazu sagen, das sie sich noch nie an Reparaturen beteiligt hat

Völlig zurecht.

Zu derart außergewöhnlichen Instandsetzungsarbeiten ist sie nicht heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil v. 06.06.2003, ZR 392/02, GE 2003, 1273).

Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer. Der Mieter hat Anspruch auf eine vertragsgemäß nutzbare Wohnung, mithin, dass sie beheizbar ist.

Er kann allenfalls eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbaren. Der Aufwand dürfte den aber so weit übersteigen, dass sie nicht anwendbar wäre.

Da sie ein Wohnrecht ohne Mietzins beanspruchen darf, ist sie nur zu den anteiligen Betriebs- bzw. Nebenkosten sowie zu den gesamten Kosten, die sie allein verbraucht (Strom, Wasser, Heizkosten), nicht aber zu Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen heranzuziehen.

G imager761

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet nicht gleichzeitig keine Nebenkosten.Den Verbrauch von Wasser, Strom, Gas usw. muss die Gute schon selber tragen. Da ihr die Therme extr habt lasst einen Gaszähler zwischenklemmen, genauso beim Wasser und für den Strom. Am Besten etwas mehr Geld in die hand nehmen und alles autark - also der Bewohner zahlt direkt Abschläge an den Versorger - stellen lassen.

Wenn ihr den Schornstein nicht machen lassen wollt, dann muss halt der Ofen abgeklemmt werden, da es so wie ich die Fragestellung vertehe, mit der Therme in der Wohnung warm wird. Ansonsten halt noch eine andere Art der Gasheizung dazupacken.Die Reparatur ist keine Nebenkostensache, aber eine Entscheidung die der Eigentümer trifft wie diese verläuft, bzw. wie die Wohnung geheizt werden soll.

Für deinen Schwager empfehle ich einen ordentlichen Mietvertrag, wenn er kein Einkommen hat, kann er ja zur ARGE gehen und die Miete beantragen.

Wenn er nicht zahlt vor die Tür mit dem Schmarotzer ! Wenn er meint bei Mama unterschlüpfen zu könne , ein klares NEIN . Das Wohnrecht gilt nur für die Mutter, nicht für den Sohn dieser müsste dann wiederum Miete für die von ihm genutzten Räume zahlen.

Hier hilft nur das Wort der - wie die ältere Dame schön gesagt hat - Hauseigentümer. Die müssen aber zusammen halten und nicht ein schlechtes Gewissen haben weil es doch der arme Bruder und die Mama sind.

auf jeden Fall die Idee aufnehmen, ueberall eigene Zaehler zu machen. Der Besuch bei der Mutter kann nicht verhindert werden, aber die sind ja doof, wenn die nicht Geld von der ARGE nehmen. Ihr schadet euch nur selbst. Traurig, aber typisch fuer Deutschland / Europa dieser Familienkrieg...

@tipsie69, Kompliment. Dein Beitrag ist hervorragend geschrieben. Schliessemich in dem Punkt deiner Meinung an! LG

lebenslanges Wohnrecht. Das wird heikel. Jedenfalls so weit ich das verstehe , bezieht sich das allein auf die Wohnung und die Person der Schwiegermutter. Sicherlich muss sie da keine Miete zahlen, aber du must ja auch keine Reparaturen bezahlen. Und heizen musst du da auch nix. Ich wuerde wenns Krieg gibts, alles kappen und nichts zahlen. Den Schlott schon gar nicht. Halte dich eng an den festgeschriebenen Notarsvertrag. Was da nicht steht zahlst du nicht. Oder steht da auch was von Nutzungsrecht ? Und stell die Frage mal in diversen Vermieterforen.

Und heizen musst du da auch nix.

Schon einmal einen Blick in das Wohnaufsichtsgesetz geworfen?

Eiskalte, schimmelbefallenene Bude nur um das Wohnrecht auszuhebeln hätte sonst mancher schon mal versucht :-)

hmmm schwierig, ich wüde sagen wohnrecht hat ja nur die mutter und nicht der sohn auch noch, da könnte man dann als hausbesitzer drauf bestehen dass der sohn aus der wohnung der mutter auszieht, es sei denn sie darf untervermieten. was den schornstein angeht, letztendlich ist egal wer den nutzt, die reparatur zahlt immer der besitzer also in dem fall du

lange Frage, kurze Antwort:

Es ist euer Haus und damit seid auch ihr für die Schäden und Reparaturen verantwortlich.

Man könnte einzig schauen, ob eventuell ihre Versicherung für den Schaden aufkommen könnte - wenn sie denn versichert ist.

Was jedoch ihren anderen Sohn angeht: Entweder der beteiligt sich, oder ihr werft ihn achtkantig raus. Ihr seid doch schließlich nicht die Wohlfahrt!

also ICH wuerde ja oben nen Stopfen rein machen, dann kommt der Qualm unten zur Wohnung raus. hahahahaha