Lebensgefährte bekommt Pflegestufe 3. Muss ich zahlen?

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Auf welche Rechtsgrundlage sollte denn so ein Anspruch begründet sein? Die gemeinsame Wohnung existiert nicht mehr und eine formelle Lösung der eheähnlichen Gemeinschaft außer durch räumliche Trennung gibt es nicht. Ich bin mal gespannt, wie das Sozialamt gegen Deine Mutter eine Unterhaltspflicht durchsetzen will...

Deine Mutter hat einen hohen Freibetrag (google hilft). Du selbst hast mit dem Lebenspartner deiner Mutter überhaupt nichts zu tun.

"Gesteigert Unterhaltspflichtige ..." und dazu zählt eben der Lebensgefährte .."müssen einen höheren Unterhalt leisten (als z.B. die eigenen Kinder)und können einen geringeren Selbstbehalt beanspruchen. Eheähnliche Gemeinschaft: Lebt ein Hilfesuchender mit einer Person in eheähnlicher Gemeinschaft, sind die Partner gegenseitig unterhaltspflichtig. Wenn das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners nicht ausreicht, setzt die Sozialhilfe ergänzend ein." Das habe ich im Sozialgesetz gefunden. Was ich mich frage ist halt, wenn ihr Partner schon 3 Jahre im Heim "vegetiert(!)", kann man ja schon lange nicht mehr von eheähnlicher Lebensgemeinschaft reden. Das Gerechtigkeitsgefühl spricht hier wahrscheinlich wieder via Gesetz. Danke für die schnellen Antworten. Kennt vielleicht jemand die genaue Gesetzesgrundlage?

Wichtig ist nur, ob das Sozialamt einen Weg findet, Deine Mutter und ihren Partner als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II anzusehen. Und diese Gefahr scheidet durch die dauerhafte Unterbringung des Partners in dem Pflegeheim kategorisch aus! Ich würde ohnehin an Stelle Deiner Mutter dem Sozialamt gegenüber keinerlei Angaben machen und nur pauschal darauf hinweisen, dass keine gemeinsame Wohnung und damit auch keine Bedarfsgemeinschaft besteht! Damit hast Du auch keine Mitwirkungspflicht mehr...

Normalerweise muss sie nichts bezahlen. Ausserdem sind sie ja nicht verheiratet! Das Amt und die Kasse müssen die Kosten teilen,das wird mit der Rente der pflegebedürftigen Person verrechnet!