Leben in USA - Arbeiten in Deutschland

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"Meine Schwester lebt seit mehr als 10 Jahren mit ihrem (auch deutschem) Mann in den USA und hat dort ein Visum, welches ihr zwar den Aufenthalt, aber nicht das Arbeiten gegen Entlohnung erlaubt. Das Arbeitsvisum hat ihr Mann. Gleichzeitig ist sie immer noch in unserer Gemeinde gemeldet unter dem Wohnsitz der Eltern."

Wenn Deine Schwester in den USA lebt, dann ist sie verpflichtet, sich aus Deutschland abzumelden. Dass sie weiterhin in Deutschland gemeldet ist, ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem ist sie verpflichtet, in Deutschland Beiträg zu KV und OV zu leisten, wenn sie dort gemeldet ist. Sie sollte sich also ordnungsgemäß abmelden.

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"Ist es ihr daher möglich, dort immer noch eine Lohnsteuerkarte zu beantragen, um von Amerika aus auf 400 €-Basis für eine deutsche Firma zu arbeiten?"

Nein.

Erstens ist sie ohnehin verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden, und zweitens und vor allen Dingen ist es ihr, solange sie ohne Arbeitserlaubnis in den USA lebt, nicht gestattet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ob sie dabei theoretisch (und illegal) noch bei Deinen Eltern einen Wohnsitz unterhält, ist vollkommen unerheblich. Relevant ist allein, dass der Arbeitserfüllungsort offenbar in den USA liegen würde, und für eine Arbeit in den USA (auch wenn die Rechnungsstellung an ausländische Firmen erfolgen würde) hat sie nun mal kein Visum.

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"Falls ja, welche Konsequenzen kommen dann auf sie zu? (Steuererklärung in beiden Ländern zum Beispiel???)"

Sie darf keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Punkt. Damit erübrigt sich diese Frage.

Tippfehlerkorrektur:

Im ersten Antwortteil muss es natürlich "KV und PV" heißen. Haste Dir aber sicher schon gedacht.

Frage: Woraus soll sich die Verpflichtung, in DE einen Wohnsitz aufzugeben, ergeben? Ich finde dazu nirgends etwas, kenne aber viele Leute mit Doppelwohnsitz und berate diese auch.
 
Auch kommt das Thema Doppelwohnsitz im Doppelbesteuerungsabkommen DE-USA nicht zu kurz.
 
Ebensowenig kann ich etwas über die Sozialversicherungspflicht in DE etwas finden.

@EnnoBecker

Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den entsprechenden Gesetzgebungen. Wie kann man denn Leute einschlägig beraten, wenn man die Gesetze nicht kennt? Das finde ich hochunseriös.

In Bezug auf die Pflicht zur Abmeldung ist das das jeweilige Meldegesetz des Bundeslandes. Ich werde die Landesmeldegesetze nun nicht alle einzeln auflisten, aber hier ist beispielhaft der fragliche Auszug aus dem Meldegesetz für Baden-Württemberg: In § 15 Abs. 2 heißt es unmissverständlich: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden."

Die gesetzliche Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ist geregelt im § 193 (Versicherte Person; Versicherungspflicht) des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Nachlesen kann man das u.a. hier: http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

Zur Versicherungspflicht sollte man wissen (ganz besonders dann, wenn man Auswanderer berät), dass die Bundesrepublik Deutschland einen Zweitwohnsitz in Deutschland nicht als Zweitwohnsitz anerkennt, wenn man den Erstwohnsitz im Ausland hat. Wenn man nur einen Wohnsitz in Deutschland hat, dann wird dieser Wohnsitz immer als Erst-/Hauptwohnsitz betrachtet, und das geht natürlich Hand in Hand mit den entsprechenden Verpflichtungen: Man ist mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland mit seinem Welteinkommen vollumfänglich steuerpflichtig, man unterliegt der Pflicht zur Pflege- und Krankenversicherung, und es kann weitere Nachteile geben (etwa in Bezug auf Schöffenpflichten, die Zustellung offizieller Dokumente oder in Bezug auf die Regelung dringender offizieller Angelegenheiten im deutschen Konsulat in den USA, für die man in der Regel den grünen Abmeldeschein vorweisen muss).

@Urbanessa

""Wer aus einer Wohnung auszieht"
 
Sorry, aber die Stelle, wo die Schwester auszieht, habe ich nicht gefunden. Wenn sie einen Wohnsitz in DE hat, kann sie sich auch nicht abmelden. Die Geschichte mit dem Erst-/Zweitwohnsitz habe ich an anderer Stelle bereits erläutert. Im Übrigen interessiert das Steuerrecht die Nomenklatur Erst/Zweit-Wohnsitz nicht im Geringsten. Nachzulesen in § 8 AO (Einen Wohnsitz...").
 
Und die Versicherung(spflicht) bezieht sich auf Personen mit Wohnsitz im Inland, § 193 (3) VVG, - argumentativ also ein Schritt in die andere Richtung als dein Hinweis auf die Abmeldepflicht. Im Übrigen war die Versicherung auch gar nicht gefragt. Da kann ich ohnehin nicht antworten, weil ich mich im Versicherungswesen nicht auskenne.
 
Also: Entweder sie hat einen Wohnsitz, dann kann sie sich nicht abmelden, muss sich jedoch versichern. Oder sie hat keinen Wohnsitz, dann muss sie sich abmelden, aber nicht versichern. Das können wir hier nicht klären.
 
Und schließlich: Ob eine Person mit Wohnsitz in DE und in USA in DE trotz beiderseitiger unbeschränkter Steuerpflicht sein Welteinkommen tatsächlich in DE versteuert, hängt vom Ansässigkeitsbegriff und der Art des Einkommens ab. Die sind im DBA genannt.

@EnnoBecker

Einen Teil Deines Kommentars verstehe ich in Bezug auf meine korrekten Aussagen nicht. Ich habe zwei Dinge angesprochen: Zum einen die Abmeldepflicht, gegen die die Schwester verstoßen hat, weil sie sich bei ihrer Auswanderung vor zehn Jahren nicht aus Deutschland abgemeldet hat; zum anderen habe ich den Hinweis auf die Nachteile gegeben, die aus diesem Gesetzesverstoß resultieren. Wieso geht das in zwei verschiedene Richtungen?

In Bezug auf den Teil, den ich verstehe, kann ich Dir sagen, sagen, dass Du an dieser Stelle falsch liegst: Da die Schwester seit mehr als zehn Jahren bei ihrem Mann in den USA lebt, hat sie offensichtlich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, muss sich also abmelden. Ein Wohnsitz setzt ja nun mal voraus, dass man am fraglichen Ort wohnt, und das ist ja ganz offensichtlich nicht gegeben, wenn sie in den USA lebt. Alle Jubeljahre mal ein Wochenende auf Besuch zu den Eltern zu kommen, ist nicht mit einem "Wohnsitz" gleichzusetzen.

Da sie sich aber nicht abgemeldet hat, obwohl sie das mit ihrer Auswanderung in die USA hätte tun müssen, ist sie in Deutschland vollumfänglich steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig (die fraglichen Gesetze habe ich genannt). Ob sie die Steuern dann auch in Deutschland oder in den USA oder in beiden Ländern entrichten müsste, das hinge dann von der Art und von der Höhe des erzielten Einkommens ab, wie Du ganz richtig feststellst. Da sie aber in Deutschland ihren Hauptwohnsitz behalten hat (und so betrachten das die deutschen Steuerbehörden) ist sie faktisch zunächst in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig, und daran ändert auch das DBA mit den USA nichts.

Ich verstehe diesen Unfug, bei Auswanderung einen Wohnsitz in Deutschland behalten zu wollen, sowieso nicht.

Aber die Frage der Fragestellerin war ja sowieso eine ganz andere und lautete: Darf die Schwester von den USA aus für deutsche Unternehmen arbeiten, und die Antwort darauf ist: Nein, das darf sie nicht.

@Urbanessa

"hat sie offensichtlich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland"
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Lass uns doch einfach unsere Kompetenzen aufteilen; ich bin der mit den Steuern.
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Und wenn da jemand sagt, er hat einen Wohnsitz in DE, dann glaube ich das erst mal. Was ein Wohnsitz ist, ist im AEAO zum § 8 AO ausgeführt. Wie man sowas nachweist oder falsifiziert, ist nicht ausgeführt.
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Du und ich - wir beide können aus den Angaben, die gemacht wurden, nur das schließen, was wir auf Grund unseres Wissen daraus schließen können.
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Aus meiner - steuerlichen - Sicht ist das nicht viel. Sie hat in DE einen Wohnsitz, und ist offensichtlich in USA ansässig. Aus dieser Position heraus kann ich nur antworten: Doch, darf sie, aber den Minijob kann sie sich abschminken.

Also ehrlich gesagt, das wäre ein ziemlich langer Arbeitsweg, kann mir nicht vorstellen, dass das so akzeptiert wird.

In Amerika gibt es keine 400 € - Jobs. Selbst wenn es die geben würde, hätte sie ja keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt auch für Deutsche firmen, wenn sie in den USA ansässig sind.

Danke schon mal für die schnellen Antworten, hier mal gleich von mir noch Gegenantworten bzw. -fragen ;)

Zwecks dem Arbeitsweg...: Sie würde weiterhin in Amerika leben und von dort aus für eine in Deutschland ansässige Firma arbeiten. Da gibt es keinen Arbeitsweg, sie würde dann von "zu Hause" aus arbeiten.

Zwecks der Arbeitserlaubnis: Sie hat keine für Amerika! Gilt das dann automatisch auch für einen eigentlichen Arbeitsplatz in Deutschland, da die Firma ja in Deutschland ansässig ist?

Wieso müsste Amerika dann der EU beitreten?

Sie hat keine Arbeitserlaubnis für die USA, und das schließt die Telearbeit für ausländische Unternehmen mit ein. relevant ist der Arbeitserfüllungsort, und der Arbeitserfüllungsort ist da, wo sie sich aufhält, während sie die Arbeit ausübt. So lange sie in den USA lebt, darf sie folglich nicht erwerbstätig sein - egal, wer der Auftraggeber ist.

Wenn sie in den USA arbeiten möchte, dann soll sie sich um ein eigenes Arbeitsvisum bemühen oder Dein Schwager sollte, sofern seine Visumskategorie das erlaubt, seinen Arbeitgeber bewegen, langsam mal den Greencardantrag für ihn und Deine Schwester auf den Weg zu bringen.

Klingt reichlich abenteuerlich - ich würde abraten.