Leasingvertrag auflösen wegen versteckten Mängel?

5 Antworten

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen wem das Auto überhaupt gehört?

Du schreibst Du hast über Leasing gekauft, das ist nicht möglich. Entweder hast du das Fahrzeug über eine Kreditfinanzierung gekauft, dann ist es Dein Eigentum und du trägst das volle finanzielle Risiko an dem Fahrzeug, oder es wurde geleast, dann erwirbst du während der Laufzeit des Leasing keinerlei Eigentumsrechte an Fahrzeug.

Was bist du also für einen Vertrag eingegangen? Kreditvertrag mit einer Bank oder Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft oder leasingbank?

Kaufen und leasen geht sowenig wie kaufen und mieten

Existiert ein Vertrag in dem du als Käufer und nicht als Leasingnehmer auftrittst ?

Sorry nicht per Leasing gekauft, sondern bin natürlich als Leasingnehmer registriert. Es gibt eine Bank als Leasinggeber

nein bin nicht der Käufer

Neu oder Gebrauchtwagen den das ist schon ein riesen Unterschied .

Beim Leasen was kein Privater machen sollte es lohnt sich NIE .

Das ist nur was für Behörden und große Firmen die diese großen Verluste durch Leasing absetzen können .

Ich würde definitiv zum Anwalt gehen. Biete der „Garage“ denke du meinst Autohaus vorher nochmal an das Auto freiwillig zurück zu nehmen. Sollte die ablehnen, dann sag das du zum Rechtsanwalt gehst.

Rechte aus der „Gewährleistung“ können Sie innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Kaufsache geltend machen.

Es gibt bei der Gewährleistung aber eine Besonderheit zum Nachteil des Käufers: Dieser müsste nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.

Der Gesetzgeber erleichtert dem Käufer diese Beweisführung innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe, indem gesetzlich vermutet wird, dass ein innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auftretender Mangel schon von Anfang an vorhanden war.

Treten Mängel nach Ablauf dieser 6 Monate auf, müsste der Käufer den vollen Beweis darüber erbringen, dass der Mangel auch schon bei Übergabe bestanden hat bzw. in einem defekten Teil angelegt war.

Diese Beweisführung kann sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen und wäre in der Regel nur mit Hilfe eines Sachverständigen zu führen.

In Ihrem Fall trat der Mangel innerhalb der 6-Monats-Frist auf, so dass die Beweislage für Sie grundsätzlich günstig ist.

Daher muss der Verkäufer / Händler auch die Gewährleistung geben und das Fahrzeug reparieren

Der Gesetzgeber erleichtert dem Käufer diese Beweisführung innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe, indem gesetzlich vermutet wird, dass ein innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auftretender Mangel schon von Anfang an vorhanden war.
Treten Mängel nach Ablauf dieser 6 Monate auf, müsste der Käufer den vollen Beweis darüber erbringen, dass der Mangel auch schon bei Übergabe bestanden hat bzw. in einem defekten Teil angelegt war.

Er ist aber nicht der Käufer, sondern nur der Mieter (Leasingnehmer)!

Ist dasselbe. Er ist trotzdem der Käufer in diesem Fall

Also erst einmal zur eigentlichen Frage.

NEIN!

Der Leasingvertrag kann natürlich nicht aufgelöst werden, das wäre auch ziemlich hanebüchen. Der Leasinggeber hat keinerlei Pflichten hinsichtlich der KLieferung und des Zustandes der finanzierten Sache.

Mit der Übernahmebestätigung bestätigst du die Übernahme des geleasten Objektes in vertragsgemäßem Zustand. Damit gehen alle diesbezüglichen Rechte und Pflichten auf dich über. Diese Übernahmebestätigung hättest du bei Zweifeln (so wie du es geschildert hast) niemals unterschreiben dürfen.

Den Liefervertrag hast du mit dem Lieferanten geschlossen, also musst du dich auch mit ihm auseinandersetzen.

Setze dich mit dem Finanzierer in Verbindung und informiere sie über den Sachverhalt. Weiterhin solltest du dich unbedingt rechtlich zum weiteren Vorgehen gegenüber dem Lieferanten beraten lassen.

Du wirst hier ohne anwaltlichen Beistand gewaltig auf die Nase fallen. Und hüte dich davor, die Leasingraten platzen zu lassen!

Aber noch eine Frage,......wieso hast du das Fahrzeug geleased und nicht gekauft? Bei der Konstellation erscheint mir ein Leasing als denkbar unbrauchbarer Finanzierungsweg.....