Leasing von Gastherme bei Einkommenssteuer absetzbar?
Wir haben vor zwei Jahren eine Gastherme bei den Stadtwerken geleast. Kann man so etwas als Privarperson bei der Einkommenssteuer absetzen? Wenn ja, wo kann man auf dem Antrag diese Ausgaben eintragen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
3 Antworten
Kannst Du nur dann absetzen, wenn es in einer Wohnung steht, die Du vermietest. Wenn die Therme in Deiner selbstgenutzten Wohnung steht, handelt es sich um normale Heizkosten und Du kannst sie nicht absetzen.
Wieso gerade Sonderausgaben?
habe nachgesehen. Es kämen da eher Haushaltsnahe Aufwendungen in Frage. Wäre das möglich?
Anschaffungskosten gehen nur bei Neubau, und ein Leasing ist auch keine Anschaffung - du erwirbst kein Eigentum am Leasinggegenstand. Leasing ist im Prinzip Miete. Was willst du in den Sonderausgaben? Sonderausgaben sind z.B. Versicherungen und Spenden.
Einzig und allein den Lohnanteil der Wartung der Gastherme könnt ihr absetzen, vorausgesetzt die Wartung ist nicht Bestandteil des Leasingvertrages und einfach pauschal in der Leasingrate enthalten.
Danke erst einmal für Eure Antworten. Es ist ja eigentlich ein Anschaffung für das Haus, kann man es da nicht unter Sonderausgaben absetzen? Eventuell auch unter Haushaltsnahe Aufwendungen?
Danke für die Antworten. Es ist ja eigentlich ein Anschaffung für das Haus, kann man es da nicht unter Sonderausgaben absetzen? Eventuell auch unter Haushaltsnahe Aufwendungen?