Leasing, Halter, Leasingnehmer? HILFE!

3 Antworten

Hallo Nudall,

also erst mal noch ein Hinweis zu deinem geplanten Leasing: dies ist die teuerste Variante für eine Privatperson, um sich ein Fahrzeug zu beschaffen! Ein Leasingvertrag rechnet sich z.B. nur für Selbstständige und Handwerker, da diese die Sonderzahlung und die mtl. Leasingraten steuerlich geltend machen können!

Also die Sache mit deinem Schwiegervater würde ich vorab persönlich klären mit dem Leasinggeber - dieser benötigt ja z.B. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) und einen Vollkaskoschutz als Absicherung des Leasingautos!

Gruß siola

Halter und Leasingnehmen können 2 Verschiedene Personen sein.

So kann dein Schwiegervater im Brief stehen und du die Leasing bezahlen.

Sollte die Autofirma sich dagegen wehren macht einfach alles dein Schwiegervater und du machst mit deinem Schwiegervater einen schriftlichen Vertrag das Du die Leasingkosten übernimmst. So ist er auch abgesichert falls etwas passieren sollte.

Geht eigentlich ganz einfach. Wichtig: Im Vorfeld klären

Da macht jede Leasingfirma etwas anderes aber normalerweise kein Problem

Super Danke! Ja hab die Verkäuferin drauf angesprochen die meinte das ist kein Problem aber ich hol gerne nochmal mehr Meinungen ein :)

Wenn Dein Schwiegervater alles unterschreibt, geht alles....

Dein Schwiegervater wird im Brief stehen , nicht die Leasinggesellschaft. Außerdem bekommt ihr den Brief bei Leasing eh nicht ausgehändigt, den behält die Leasing-Bank...