Laufendes Inso Verfahren Stromnachzahlung gemeinschuldnerische Haftung. Hilfe?

3 Antworten

Hallo Ich bin in einem laufenden Verfahren ist im Oktober zu Ende hab mich in jeglicher Hinsicht geändert... Und habe jetzt die zweite Nachzahlung bekommen ich will zahlen aber die Raten die ich denen anbieten kann sind denen zu wenig. .. Mein Freund ist ebenfalls Vertragspartner kann er nicht eine Nachzahlung mit in die Insolvenz nehmen? Es kann doch nicht sein das die sich wie Haie nur auf mich stürzen bin ja bereit die erste Nachzahlung abzustottern aber nicht beide...können die mich belangen wäre es nicht sinnvoller den Partner zu belangen? Davon das er in die Insolvenz geht weiß keiner er ist sich auch nicht 100 pro sicher...

Sollte die Forderung vor Insolvenzeröffnung bestanden haben ist sie erledigt. Sollte die Forderung nach der Eröffnung entstanden sein, so wirst Du sie bezahlen müssen. Das Insolvenzverfahren ist davon nicht betroffen.

Ihr seid Gesamtschuldner, weil ihr offenbar den Strom zusammen als Mieter bezogen habt (als ihr zusammengelebt habt). Deine Insolvenz ist dadurch nicht "gefährdet", aber um die Zahlung wirst du nicht drumrumkommen, wenn die Berechnung ordnungsgemäß ist.