Lastschrifteinzug von Webbilling

3 Antworten

Habe genau den gleichen Betrag abgebucht bekommen und leider erst im dritten Monat bemerkt. Habe natürlich alle Lastschriften zurückgebucht und mich mit Webbilling in Verbindung gesetzt. Diese meinten ich hätte auf "p2e.com" eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen. Noch nie habe ich von dieser Seite etwas gehört, geschweige denn kann ich mir etwas unter dieser vorstellen (geh mal drauf, ist eine totale Nonsense-Seite)

Jetzt kam schon der zweite Brief von einem Anwalt "Sebastian Kipke", welcher neben den zurückgebuchten Beträgen nun auch eine Anwaltsgebühr verlangt.

Brauchst im Grunde genommen gar nicht darauf reagieren, da er selber verpflichtet ist einen Beweis über einen abgeschlossenen Kaufvertrag zu liefern. Und da du dich an keinen Kauf erinnern kannst, welcher gemäß des Online-Verbraucherschutzgesetzes

(siehe http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/138-AI-Buttonloesung-Abofallen.html)

zustande gekommen ist, wird er auch nichts in der Hand haben.

Hallo Elrico,

wenn du nicht weißt, weshalb die Lastschrift erfolgte, dann kannst du zwei Dinge tun:

  1. Du setzt dich mit dieser Firma webbilling.de in Verbindung, nennst denen die Daten, die im Lastschrifttext stehen und lässt dir erklären, für was und weshalb der Betrag fällig und per Lastschrift eingezogen wurde. Was mich wundert, wieso die deine Bankverbindung haben und wieso die dir im Rahmen des SEPA-Verfahrens (gilt jetzt für alle Firmen und Vereine) keine Lastschriftankündigung zugesandt haben.

  2. Du kannst der Lastschrift widersprechen und sie durch deine Bank wieder zurückbuchen lassen. Dies würde ich aber erst machen, wenn 1. nicht erfolgreich war.

Viel Glück

ichausstuggi

Webbilling ist bekannt für unseriöse Abzocke. Wenn nichts bestellt wurde: rabiat das Geld von der Bank rückbuchen lassen. Widerspruch, da kein gültiges SEPA-Mandat erteilt wurde. Basta, aus. Das geht bis 13 Monate ab Kontobelastung.

Wenn dann Mahnungen kommen: ignorieren. Gilt auch für Mahnquark von Inkasso oder Anwalt. Die können Dir gar nichts, und nach ein paar bösen Briefen schläft das dann auch sang- und klanglos ein.

Falls sie es wider Erwarten mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht, ist aber sehr unwahrscheinlich): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken.