Lastschrift - falsche Kontonummer
Ich habe heute etwas bestellt und das Lastschriftverfahren genutzt, da nicht anders möglich. Davor habe ich andere Überweisungen getätigt, und dann versehentlich mit copy und Paste die falsche Kontonummer im Lastschriftverfahren angegeben. Als ich den Fehler in der Bestellbestätigung per Mail sah, habe ich mich sofort an das Unternehmen mit meiner korrekten Kontonummer gewandt. Können dennoch rechtliche Schritte auf mich zukommen?
3 Antworten
Wenn wegen deinem Fehler eine Fehllastschrift gemacht wird, können sie von dir die Rücklastschriftgebühren verlangen.
Da die Banken den Namen nicht mehr prüfen müssen, kann es sein dass das Geld nun bei der anderen Person abgebucht wird.
Wenn du nicht bald Rückmeldung (Morgen) von der Firma kriegst wo du bestellt hast, solltest du den Kontoinhaber informieren.
Selbst wenn das Geld von anderen per Lastschrift abgebucht wird - dieser hat 8 Wochen Zeit der Lastschrift zu widersprechen.
Er hat sogar 13 Monate Zeit (bei nicht autorisierten Lastschriften).
Er hat sogar unbeschränkt Zeit lt. Gesetz. Banken geben oft andere Zeiträume an, diese haben aber keinen juristischen Hintergrund.
Anders sieht es aus bei den neuen SEPA Systemen. Da sind die Fristen erstmals per Gesetz geregelt.
Was ändert das daran dass es sich einfach gehört diese Person zu informieren?
Bevor er auf die Idee kommt dieser Firma die Hölle heiß zu machen ?
Ich habe mich heute nochmal beim unternehmen gemeldet - jedoch nichts weiter als eine Versandbestätigung bekommen. Ans Telefon bekam ich niemanden. Kontoinhaber ist auch informiert. Hoffe das geht nochmal glimpflich aus.
Tja, wie ich in einer anderen Antwort gelesen habe, ist das andere Konto bei der selben Bank, hat also die selbe Bankleitzahl. In dem Fall kommt einiges auf dich zu.
Erst mal wird der andere Inhaber die Lastschrift zurück gehen lassen. Die Gebühren dafür, inkl. den Rechnungsbetrag und vermutlich auch direkt Mahngebühren werden dir auferlegt.
Nein kann doch mal passieren
Das Problem ist, dass die Kontonummer einer der vorher getätigten Überweisungen angegeben wurde, also eines Empfängers, welcher sein Konto bei derselben Bank hat.