Laserpointer Class III erlaubt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die öffentlichen Sicherheitsrichtlinien untersagen den Einsatz von
Lasern oberhalb der Klasse 2 in der Öffentlichkeit, wo das Laserlicht
Menschen gefährden könnte.

Die Laser sind nach DIN anders eingestuft.

http://www.doku.net/unterartik/neuelaserk.htm

Es spielt nicht nur die Leistung, sondern auch die Welllänge und Betriebsweise, gepulst oder Strichlaser, eine Rolle. Laser mit weniger als 1 mW gelten als ungefährlich.

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung für die Stärke von Lasern. Die Leistungsangaben auf Laserpointern sind aber regelmäßig nicht verlässlich.

Anders sieht es aus, wenn ein Laserpointer öffentlich betrieben wird. Je nach Verwendungszweck und Einsatzort sind diverse gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Für Dich gilt daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: In einem geschlossenen Raum ohne Fenster darfst Du damit machen, was Du willst. Bei öffentlichem Betrieb machst Du Dich schnell strafbar. Und: der Betrieb solcher Geräte ist extrem gefährlich. Daher lieber Finger weg!