Laserkontrolle Polizei

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Art der Messung hat nichts zu tun mit der Feststellung des Fahrers, das hängt meist von den räumlichen Gegebenheiten ab (ob ein gefahrloses Anhalten der "Sünder" möglich ist) und ob gerade eben genügend Personal zur Verfügung steht, um anzuhalten. Es ist sogar möglich, dass die "Greifertruppe" ein anderes Auto anhält, du aber auch zu schnell gemessen wurdest und die Polizei nur einfach keine Zeit mehr hat, dich anzuhalten. Dann kriegst du den Bußgeldbescheid eben per Post. Dass du heute nicht angehalten wurdest, heißt also noch nicht, dass du nicht zu schnell gemessen wurdest. Aber innerhalb der nächsten 4-6 Wochen weißt du mehr....

Dann kriegst du den Bußgeldbescheid eben per Post.

Das ist falsch.

Bei solch einer Messung muss der Fahrer angehalten werden um seine Identität zu klären da es ja kein Foto gibt.

@Crack

Je nach PD wird's aber doch manchmal versucht, in der wohl meist nicht unberechtigten Vermutung, dass der Ertappte auch zahlt.... Aber grundsätzlich ist das schon richtig, zumindest in Staaten ohne Halterhaftung. Danke für den Stern.

@hiphoptiptop

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Sicher machen auch Beamte Fehler, das aber nicht absichtlich und mit dem Hintergedanken das man einen Doofen erwischt der sich nicht auskennt.

Dem Beschuldigten ist immer noch der Verstoß nachzuweisen und das geht in so einem Fall eben nur anhand eines Fotos.

Welche Fälle kennst Du denn?

@Crack

Ich kenne das zumindest am Beispiel von Handytelefonieren am Steuer. Anhalten des Pkw war nicht möglich. Anzeige wurde trotzdem gefertigt. Allerdings weiß auch niemand, wie so ein Verfahren ausgeht. Ich nehme an, dass die Wahrscheinlichkeit, dass solche Verfahren kaputt gehen, recht hoch ist.

Im Fall NRW besagt der Erlass zur Verkehrssicherheitsarbeit, dass Verkehrsteilnehmer nach Verstößen grundsätzlich angehalten werden sollen, schreibt dies aber nicht als absolute Pflicht vor.

Ich denke, rein rechtlich ist es einwandfrei, die Geschwindigkeits-OWi auch ohne sofortiges Anhalten zu schreiben.

@Nils2

Wenn der Halter angibt nicht gefahren zu sein ist es unmöglich den Fahrer zu ermitteln. Also ist die ganze Sache nicht sinnvoll.

@Crack

Wer sagt den das es kein Foto gibt?

Beides Möglich. Bist Du ziemlich weit drüber, dann wirste schon mal rausgewunken. In den meisten Fällen bekommt man aber aber Post-- meistens erst einen Anhörungsbögen ( manchmal sogar gleich mit Foto) und später einen Bußgeldbescheid (mitunter mit der Info dass du einen Marienkäfer der in Flensburg sitzt etwas angemalt hast).

Falsch!

In den meisten Fällen bekommt man aber aber Post-- meistens erst einen Anhörungsbögen ( manchmal sogar gleich mit Foto)

Wo kommt denn das Foto her?

@Crack

Es gibt das Laserpistole mit eingebauter Kamera, deshalb musst du auch nicht unbedingt raus gewunken werden

meistens wird man dann sofort rausgewunken. Aber nicht immer. Wobei bei dieser Meßmethode die Polizei das ganze ja selber beobachtet und wenn sie sieht, daß du nur im Rahmen des Überholvorgangs kurz schneller warst und dann wieder langsamer wurdest, kann ich mir auch gut vorstellen, daß sie es da nicht für nötig gehalten haben, einzuschreiten.

Aber mal etwas grundsätzliches. Die Geschwindigkeitsbegränzungen gelten immer! Auch wenn keine Polizei da wäre. Du beschreibst es so, daß du nur gebremst hast, weil schon geahnt hast, daß dort gelasert wird. Aber auch wenn das nicht der Fall wäre, mußt du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten!

Klar stimme ich dir zu, das der größte Teil der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu Recht da ist. Aber in all den Jahren, die ich jetzt Auto fahre, habe ich genug Situationen erlebt, in denen zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten die Begrenzung nicht immer Zielführend war.

Eben das Beispiel von heute morgen. Zweispurige Fahrbahn mit einer Planke vom Gegenverkehr getrennt. Schnustracks geradeaus. Außer dem Bus und mir keiner weit und breit auf der Straße und dann soll man statt 100 nur 80 fahren.

Ich weiß nicht wie es den anderen oder dir da geht, aber ich fahre dann auch gerne mal einen ticken schneller und kann das auch mit meinem Gewissen vereinbaren (solange niemand gefährdet wird)

@GodfatherTB

Ja, die Geschwindigkeitsbegrenzung mag unsinnig sein, muß aber trotzdem eingehalten werden.

Wenn die mit der laserpistole Rumstehen dann winken die dich raus da es sonst keinen beweis gibt. Da steht dann meist 500 Meter weiter nen zweites Bullenauto um dich rauszuwinken. Deswegen haste nix bekommen den bei blitzern bekommse es geschickt da es ersten nen Foto gibt und 2. können blitzer einen nur schwer rauswinken.

Fataler irrtum. Ein Arbeitskollege wurde auch gelasert. Der bekam vier Wochen später einen Bettelbrief von der Bußgeldstelle. Die baten um 103 Euro Spende^^ und zum Dank für die Spende gabs dann auch noch drei "Treuepunkte" ^^

@beast

@ Emptyliving: Richtige Antwort, DH!

@ beast: Falscher Kommentar!

@Crack

Es gibt Laserpistolen mit Kamera, ergo kann auch beast recht haben.

Soviel mir bekannt ist, müssen "Sünder", die per Laserpistole erfasst wurden, sofort angehalten werden. Das hängt irgendwie mit der Beweislast zusammen, weil bereits viele Gerichte die Meßwerte von Laserpistolen anzweifeln.

Ob das aber derzeit akltuell noch so ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Auf jeden Fall aber solltest Du, wenn ein Anhörungsbogen kommt, dagegen Widerspruch einlegen. Du brauchst darin übrigens keine Angaben zur Sache machen, nur zu Deiner Person. Die Chance besteht, daß so ein Verfahren eingestellt wird.