Laptop ohne Betriebssystem gekauft - mit Linux als GWG?

4 Antworten

Ich habe kein Urteil parat - aber rein vom gesunden Menschenverstand her* müsste ein Laptop, so er sich im preislichen Rahmen bewegt, eigentlich immer ein GWG sein, auch wenn kein OS beim Kauf dabei war. Schließlich kann man einen Laptop auch ohne installiertes Betriebssystem eigenständig nutzen (Stichwort Live-CD  und Co.). Ein standalone BluRay-Player wäre doch theoretisch auch ein GWG, wenn man keine BluRay mitkauft. Per se ist ein Laptop für den eigenständigen Betrieb konzipiert, ohne auf ein Fremdgerät angewiesen zu sein, da sollte es egal sein, ob auf der Festplatte was drauf ist oder nicht. 

* Obwohl gesunder Menschenverstand und Steuer- und Finanzwesen nicht zwangsläufig konform gehen ;).

Bei diesem Laptop hat der Hersteller um Kosten zu sparen kein Lizenzabkommen mit Microsoft abgeschlossen. Dadurch gibt er dem Kunden die freie Wahl welches Betriebssystem er installieren will. Das ist kein geringweriges Wirtschaftsgut.

Ich finde es allgemein besser wenn PCs und Laptops ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, dadurch hat der Kunde eine größere Wahlmöglichkeit. 

Wäre bei dem Laptop jetzt eine Windows-Lizenz dabei, wäre er um den Preis teurer wie die Windows-Lizenz normal kostet.

Überlege mal, warum Windows so verbreitet ist. Der Grund ist die meisten PC- und Laptophersteller haben einen Lizenzvertrag mit Microsoft abgeschlossen das es ihnen ermöglicht die Geräte mit Windows gleich auszuliefern.

Würden z.B. die PC- und Laptophersteller auf ein Lizenzabkommen mit Microsoft verzichten und die Geräte ohne Betriebssystem ausliefern, merken die Kunden, wie teuer eine Windows-Lizenz ist wenn man sie im Geschäft als Installationsdatenträger kauft. Dann würden diejenigen die ihre Geräte nicht für Spiele verwenden auf die Windows-Lizenz verzichten und ein alternatives Betriebssystem installieren (z.B. eine Linux-Distribution)

Wenn man ein Gerät ohne Betriebssystem kauft ist es empfohlen eine Linux-Distribution zu installieren die am meisten genutzt wird. Das ist Linux Mint. Hier der Download der ISO: http://mirror.bauhuette.fh-aachen.de/linuxmint-cd/stable/18.3/linuxmint-18.3-cinnamon-64bit.iso

Linux Mint hat eine große Community und ein Forum wo einem bei Problemen geholfen wird. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Man kann auch dort selbst Fragen beantworten.

Die Rechnung entscheidet, nicht das, was du mit dem Gerät machst.

Nunja, ganz so einfach ist das nicht, denn das Gesetz sieht vor, dass ein Gerät "selbständig nutzbar" sein muss, wenn man es als GWG abschreiben möchte. (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2 und Erläuterung zum Formblatt EÜR 2008 Zeile 32). Ein Notebook ohne Betriebssystem ist dies theoretisch erstmal nicht. Auch ein Drucker für einen PC im Büro gilt daher nicht als GWG, weil er nicht selbstständig nutzbar ist, sondern für den Betrieb einen PC benötigt. Bei Kombigeräten Drucker, Scanner & Kopierer jedoch schon. 

Sicherlich ein Grenzfall bei Notebooks ohne Betriebssystem gekauft und anschließend Linux installiert. Ich konnte zu diesem konkreten Fall nichts verbindliches finden. 

@mcmenkes

Auch ein Computer ohne Festplatte ist "selbständig nutzbar". So ein Gerät steht bei mir und wenn ich es für benötige, lasse ich ein Linux-Live-System laufen, das von einer DVD für die Zeit der Nutzung (ohne Installation) gebootet wird. 
Nicht auszudenken, wenn ein Gesetz vorschreiben würde, das man z.B. nur Windows benutzen darf.

@guenterhalt

Nicht auszudenken, wenn ein Gesetz vorschreiben würde, das man z.B. nur Windows benutzen darf.

Dann wäre ich der erste der gegen dieses Urteil Einspruch erheben würde.