Laptop kaputt gemacht -> Haftpflicht zahlt nicht
Hallo zusammen,
ich habe auf einer Party den Laptop von einer bekannten kaputt gemacht, die Haftpflichtversicherung zahlt jetzt selbstverständlich nicht weil ich angegeben habe, dass ich alkoholisiert war. (blöd dass ich es angegeben habe aber ok - mit den Konsequenzen muss ich leben.)
Das Problem liegt jetzt hier: ich würde die Reparatur vom Laptop jetzt aus eigener Tasche zahlen, allerdings will die geschädigte, dass ich ihr den VOLLEN Kaufpreis in höhe von 500,00 € erstatte. Zur Info der Laptop ist im März diesen Jahres gekauft worden. Kann Sie von mir den Kaufpreis verlangen? Wenn ja, geht der Laptop dann in meinen besitzt über? Da ich ihn ja quasi ''erworben'' habe?
4 Antworten
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Die Haftpflicht muss zahlen, außer sie können dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen ( ob betrunken oder nicht spielt keine Rolle )
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ist eine Reparatur möglich dann sind nur diese Kosten zu erstatten
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Handelt es sich um einen Totalschaden ( Reparaturkosten liegen über 50% des Zeitwertes ) ist dieser durch Gutachter zu ermitteln und zu erstatten
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Kommt der Gutachter zu den Entschluss den Neupreis zu erstatten, ( da neuwertige Ware o.ä.) geht die defekte Ware in deinen Besitz über
Danke, damit wären alle meine Fragen geklärt!
außer sie können dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert.
Die Rechtslage regelt hier § 823 BGB. Danach hat die Geschädigte Anspruch auf Ersatz des ihr entstanden Schadens. Geschädigt wurde ein gebrauchtes Gerät, Schadensersatz ist dementsprechend zu leisten für ein gebrauchtes Gerät gleicher Art und Güte. Welchen Wert (= Zeitwert) der Laptop zum Schadenstag noch hatte kann ein Fachbetrieb beantworten.
Sollte eine Reparatur möglich sein hat der Geschädigte einen Reparaturanspruch bis zum Zeitwertwert. Wäre eine Reparatur höher als der Zeitwert läge Totalschaden vor, Konsequenzen siehe Abs. 1.
Wenn Du das Gerät als Totalschaden bezahlt hast steht Dir natürlich auch das Gerät zu.
Die Geschädigte hat dementsprechend auf keinen Fall Anspruch auf den Neupreis!!
Ich denke, dass wenn du ihr neuwertigen Ersatz beschaffst Anspruch darauf hast den alten Laptop zu bekommen. Allerdings würde die Versicherung nicht den Neupreis bezahlen, sondern nur den Zeitwert.
Es kommt natürlich darauf an, was du an dem Laptop alles kaputt gemacht hast. Ich würde mich mal an einen Gutachter wenden. Dieser kann dann den Schadenswert ermitteln. Diesen Wert kannst du dann bezahlen. Die Frage, ob der Laptop dann in deinen Besitz übergeht ergibt sich ja dann von selbst: Nein!
Der Meinung bin ich eben auch, wenn sie schon eine Reparatur ausschlägt und den Zeitwert/Kaufwert haben möchte kann ich ja auch im Gegenzug den Laptop verlangen.
Wenn der Zeitwert bezahlt wird kann man durchaus verlangen dass einem der betreffende Gegenstand ausgehändigt wird.