Laptop bei Steuererklärung absetzen?

3 Antworten

Hallo ! Den Laptop kannst du von der Steuer absetzen... aber du musst gut argumentieren können, sonst unterstellt dir das Finanzamt eine 50 % Eigennutzung als Privat (!)

Wie der Nachweis erbracht werden kann ist wirklich haarsträubend... Beispielweise durch führen eines (jetzt kommts..) ,,Laptop-Fahrtenbuch" :P

Führe es für 3 Monate und halte chronologisch folgendes fest:

  • Datum
  • Dauer
  • Grund der Nutzung

Also... eine wirklich nervige Angelegenheit.... tja.. für die 100 % Berücksichtigung könnte es sich lohnen.

Man könnte das FA auch überzeugen, wenn man über einen 2. Laptop / PC verfügt und angibt diesen Privat zu nutzen... hierbei wäre es ganz gut dem FA Bilder des Privaten-PC zukommen zu lassen am besten noch mit der Rechnung, das dieser auch wirklich dir gehört.

Zum Absetzen:

Wie viel hat der Laptop gekostet? Es ist ggf. möglich diesen Sofort abzuschreiben, oder auf Jahre verteilt.

Danke für die ausführliche Antwort! Ich möchte mir den Laptop jetzt erst kaufen. Wie teuer darf denn der Laptop sein? 

Und wird er auch auf Jahre verteilt, wenn das Studium dann bereits beendet wurde? Wobei ich auch überlege danach den Master anzuschließen, aber dies ist noch nicht sicher.

@Jane2381994

Folgendermaßen:

Einen Laptop dessen Wert unter 410,00 € beträgt, kann sofort abgeschrieben werden... also in voller Höhe. Liegt der Betrag jedoch höher, so ist der Laptop auf 3 Jahre abzuschreiben (36 Monate).

Annahme:

  • Datum: 25.03.2017
  • Laptoppreis 600,00 €

Sooo... angenommen du machst die Steuer für 2017. Die Abschreibung muss anteilig erfolgen d.h. in 2017 hast du den Laptop rund 10 Monate (auch der März zählt als voller Monat).

Die Berechnung ist leicht... 600 € : 36 Monate x 10 Monate = 166,66 €. Schaffst du es nicht dem FA glaubhaft zu machen das du den Lappi nicht ausschließlich für dein Studium nutzt, werden sie dir wahrscheinlich einen Privatanteil von 50 % zumuten... so beträgt die Abschreibung nur noch 83,33 €.

Auch nach dem Studium kannst du den Laptop weiter abschreiben... es gibt bestimmt irgendwelche Gründe..z.B. Weiterbildung.. .etc.

  • In den Folgejahren sieht die Abschreibung wie folgt aus:
  • 2018: 200,00 €
  • 2019: 200,00 €
  • 2020:   33,34 €

Zubehör, wie z.B. Laptoptasche, PC-Maus etc. kannst du sofort als Werbungskosten geltend machen.

Da sich Laptops auch privat nutzen lassen, könnte es Probleme mit der Absetzbarkeit geben. Wenn man viel Glück hat wird es anerkannt, muss aber nicht zwingend da man es auch privat nutzen könnte.

Arbeitsmittel für Berufsausübung, berufliche Fortbildung etc. sind absetzbar.

allerdings wird das Finanzamt Zweifel an der 100%igen beruflichen Nutzung haben ....