LAN zugriff auf den Router durch Mieter verboten, ist das erlaubt?

8 Antworten

Vermutlich wurde Dir im Mietvertrag Internet zugesagt. Dafür zahlst Du eine Pauschale.

Auf welche Art nun dafür gesorgt wird, dass Du aufgrund dieser Pauschale Internet-Zugang hast, ist allein Sache des Vermieters. Wenn er Internet-Nutzung über seinen Router per W-LAN gestattet, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Wenn er darüber hinaus das Einstecken eines LAN-Kabels verbietet, ist das ebenfalls seine Sache. Ob das nun dem Router was macht, in die Konfiguration eingreift oder nicht oder welche Gründe sonst noch bestehen, darüber muss er sich mit Dir nicht auseinander setzen.

Es braucht dafür auch keine W-LAN-/LAN-Paragraphen. Es ist sein Router und er bestimmt, wer den Router anfassen darf oder was einstecken darf und wer nicht.

Ich vermute, er wird gute Gründe dafür haben und Du musst Dich damit abfinden.

Falls Dir das Internet für die Pauschale, die Du zahlst, nicht gut genug ist, musst Du ggf. die Situationen mit Problemen notieren und möglichst genau beschreiben, sodass er notfalls mit technischen Maßnahmen das verbessern kann. Beispielsweise mit zusätzlichen Access-Points, Signalverstärker u. ä.

Falls die technische Überprüfung aber ergibt, dass überall in der Wohnung zu jeder Zeit und ohne Unterbrechung der Funk ordentlich arbeitet, könntest Du noch Deinen Empfang verbessern. Vielleicht liegt es an Deinem Gerät, wenn die W-LAN-Verbindung nicht zuverlässig funktioniert.

Falls das alles nichts hilft, musst Du ggf. deswegen eine andere Wohnung suchen oder einen eigenen Anschluss legen lassen.

Ich denke hier geht um eine kleine Feinheiten in der Vertragsgestaltung. Deinen Beiträgen habe ich entnommen, dass lediglich das Internet gestellt wird. Wie der Vermieter dies nun macht, ist ihm selbst überlassen. In deinem Fall stellt er es über W-Lan zur Verfügung.

Schließt dagegen die Abmachung die allg. Nutzung des Routers mit ein, dass darf selbstverständlich auch der Router mit einem Kabel benutzt werden. Aber: Der Vermieter darf natürlich wenn er einen berechtigen Grund nachweisen kann auch diese Vertragsgestaltung entsprechend anpassen. Auch einseitig. 

Ich würde überdenken ob sich der etwaige Stress lohnt. Gibt ja auch keine weiteren Infos über die vertraglichen Vereinbarungen. Wundere mich pers. z.B., dass der Vermieter da anscheinend jederzeit in der Wohnung rumläuft. Bestimmte Konstellationen der Vertragsgestaltung könnten am Ende auch sehr schnell zu deinem Auszug führen.. Also Obacht!

Lan-Kabel einstecken ist doch keine Manipulation

wie kann da ein Zugang eingeschränkt sein?

doch ist es seiner Meinung nach, er hat mein Kabel ausgesteckt vor meine Tür gelegt und mich verwarnt.

@klonkrieger43

Manipulation ist ein verbotener Eingriff in ein Gerät, ein Router hat sogar Steckdosen für die Kabel

Er erlaubt nur W-Lan?

@peterobm

ja er erlaubt nur den Zugriff per W-LAN und ja der Router hat RJ-45 Buchsen, aber das tut ja nichts zu Sache

@klonkrieger43

vielleicht geht es ihm um die vielen Löcher in den Wänden ... 

@peterobm

es gibt keine löcher in wänden, nur ein kabel das in den router eingesteckt wird

Ich weiß nicht, worüber Du dir Gedanken machst.Wie schon geschrieben, gehört der Router dem Vermieter, und er kann bestimmen, wie er genutzt wird. Wenn Du gegen das LAN-Verbot per Aushang angehst, musst Du damit rechnen, dass er Dir den "Vertrag" kündigt. Und dann hast Du gar nichts.

Unabhängig davon verstehe ich Deine Aufregung nicht. Streit mit einem Vermieter wegen eines Kabels? Das kann nicht Dein Ernst sein.

doch ist es, da WLAN gegenüber einer LAN verbindung eindeutig im Nachteil ist und zudem das WLAN hier immer wieder Störungen hat, was Videos VoIP oder alles was dauerhafte verbindungen benötigt praktisch ausschließt.

@klonkrieger43

Es  wäre nicht verkehrt gewesen, wenn Du das gleich geschrieben hättest. Dann hätten sich Einige nicht erst Gedanken in die falsche Richtung gemacht.

Da es sein Router ist darf er natürlich entscheiden, ob du LAN-Kabel verwenden darfst