Lagerraum versichert?

7 Antworten

Wenn es ein umbauter Raum ist, dann ist das iüber die Außenversicherung deiner Hausratversicherung abgesichert.

Näheres kann dir aber auch der Anbieter und dein Versicherungsmensch sagen.

Vom Ansatz her schon richtig, allerdings sichert die Ausenversicherung der Hausratversicherung nur einen sehr geringen Wert ab. (meist 10 - 15 % der eigentlichen Versicherumgssumme) auch wertvolle Gegenstände sind außerhalb des Versicherungsort kaum versichert. Die Ausenversicherung ist für Hausrat gedacht, den man mit in den Urlaub nimmt. Aber viele Tarife schützen den Hausrat in vollem Umfang während des Umzugs, da wäre der richtige Ansatz die Versicherungsbedingungen an der Stelle mal genau zu prüfen.

@verreisterNutzer

Hier geht es um einen Umzug und die Zwischenlagerung des Hausrates. Da ist die erste "Versicherung" eben die Hausratversicherung.

Wieso ein Hausrat außerhalb des Versicherungsortes gelagert wird ist grundsätzlich unerheblich.

Nähers verrät, wie bereits angemerkt, der Versicherungsmensch. Der ist hier auch erste Anlaufstelle. Die Deckungssumme ist bei vielen Tarifen schon sehr hoch.

Einfach so aber nicht. das muss man dann dem Versicherer schon mitteilen. Evtl. ist dafür auch ein zusätzlicher Beitrag erforderlich. Außenversicherung bezieht sich eher auf einen vorübergehenden Zeitraum (Urlaub) oder in einer eigenen Garage außerhalb des versicherten Grundstücks.

@DerHans
das muss man dann dem Versicherer schon mitteilen

So ein Quatsch, die Außenversicherung ist in jedem Tarif enthalten und greift grundsätzlich immer, ohne dass das gemeldet werden muss. Ich muss dem VR ja auch nicht extra anrufen wenn ein Sturmtief kommt und dann mitteilen, dass ich gegen Sturm versichert bin...

Außenversicherung bezieht sich eher auf einen vorübergehenden Zeitraum (Urlaub)

Richtig, aber ausschlaggebend ist ausschließlich der Zeitraum und nicht der Grund. Und "vorübergehend" ist in den Bedingungen üblicherweise mit mehreren Monaten definiert.

@NamenSindSchwer

Die "Außenversicherung" beschränkt sich aber meist auf 10 % der Versicherungssumme.

@DerHans

Das ist richtig und muss selbstverständlich berücksichtigt werden. Wobei es heutzutage auch Tarife gibt in denen die Begrenzung deutlich höher ist, teilweise sogar bis zur kompletten VS (über entsprechende Bausteine).

Über das Lagerunternehen wohl kaum, außer es handelt sich dabei um einen Speditionsauftrag. Evtl besteht in der Hausratversicherung ein entsprechender Baustein. Die Aussenversicherung deckt diese Gefahr allenfalls vollkommen unzureichend ab. Aber dein Versicherungsfachman wird dir genaue Auskunft geben und ggf eine kostenlose ubergangsreglung ermöglichen.

Das musst du das Unternehmen fragen, der dir die Lagerräume vermietet.

Der Vermieter ist nicht für den versicherungsschutz zuständig. Wenn du eine Wohnung mietest ist die Hausratversicherung ja auch nicht gleich mit drin.

Deine Hausratversicherung im Rahmen der dort inkludierten Außenversicherung (Zeitraum und Höchstentschädigungsgrenzen beachten).

Der Vermieter der Räumlichkeiten haftet nur wenn ihn ein Verschulden trifft (wenn ihr im Vertrag nichts anderes vereinbart, wobei ich stark bezweifle dass der Vermieter hier irgendwelche zusätzlichen Pflichten/Haftung übernimmt).

Außenversicherung = Hausratversicherung auf Reisen oder bei verlassen des Versicherungsort mit den üblichen Utensilien. Darüber hinaus noch für geringwertige zb. In Garagen einlagert und Sachen die man trotz bestehenden Hausstand einlagert. Keinesfalls dazu gedacht, große Teile des Hausrat einzulagern.

@verreisterNutzer

Außenversicherung greift, wenn sich Sachen "vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden". Wobei "vorübergehend" je nach Tarif unterschiedlich lang aber in der Regel mind. 6 Monate ist. Daher mein Hinweis "Zeitraum beachten". Warum die Sachen in diesem Zeitraum außerhalb des Versicherungsortes sind ist vollkommen irrelevant.

@NamenSindSchwer

Du hast ja grundsätzlich Recht, nur wenn Du dir den Umfang des versicherungsschutz anschaust (5-15% der Versicherumgssumme mit unzähligen Aufschlüssen) wirst du schnell merken, dass das nur selten die richtige Lösung ist.

Du kannst dafür eine Versicherung abschließen. Der Lagervermieter haftet nur, wenn ihm eine Schuld zuzuweisen wäre.

Du kannst dafür eine Versicherung abschließen.

Aber nur dann, wenn gewisse Sicherheitsvorschriften beachtet werden und auch vorhanden sind.