Lagerfeuer auf Privatgrundstück?

7 Antworten

Die Frage läßt sich nicht einfach beantworten da es da zu viel Gesetze gibt die zu beachten sind und es regional sehr unterschiedliche Regeln gibt. Ob du überhaupt ein Feuer machen darfst kann dir rechtssicher nur das Ordnungsamt deiner Kommune sagen. Hier http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/gartenabfaelle-entsorgung-moeglich100.html mal die Regelungen für Sachsen-Anhalt und da geht es nur um Gartenabfälle, normale Lagerfeuer sind da nochmal eine andere Hausnummer.

So was muss man nicht anmelden, nur wenn da jemand das Feuer von Weitem sieht und die Leitstelle der Feuerwehr anruft setzen die dann auch mal die Kräfte in Marsch, insbesondere dort wo, wie im Osten Deutschlands, schon eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Wird dann festgestellt das es dafür keine Genehmigung oder ein Verbot gibt kommt dann auch noch die Polizei dazu. Wenn die Feuerwehr dann noch eine Rechnung stellt ist der Partyspass endgültig vorbei.

Wenn es keine Dimension annimmt , ist es nicht verboten !! Zur Sicherheit koennt ihr ja einen Gartenschlauch parat halten !! Viel Spass ! L.G.

Nein, es ist nicht erlaubt. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ggf. mit einer Geldstrafe enden. Es geht bei dem Verbot übrigens gar nicht so um den Sicherheitsaspekt, sondern mehr um die Rauchbelästigung.

Wer sagt denn sowas ? Wir grillen auf unserem Grundstück wann und wie oft wir wollen. Solange es niemanden stört ist das vollkommen in Ordnung,

@Otilie1

Es geht aber nicht ums Grillen, sondern um offenes Feuer. Es ist übrigens tatsächlich nicht überall verboten, aber in vielen Regionen.

@Otilie1

Normalerweise die kommunalen verordnungen über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die verbieten regelmäßig das unerlaubte Abfakeln offener Feuer.

§ 7 dieser Hannoveraner ordnung z.B. besagt:

"Offene Feuer im Freien

(1) Offene Feuer, soweit sie nicht durch andere gesetzliche Regelungen verboten oder

gestattet sind, bedürfen der Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden."

Ist erlaubt, ich würde aber trotzdem bei der Feuerwehr Bescheidsagen das ihr grillen wollt, wenn die nämlich kommen weil jemand angerufen hat, könnte es kosten. Und so kostet es nur einen kl. Anruf, machen wir bei größeren Gelagen auch immer

Stimmt, es haftet nämlich u.U. der Anscheinsstörer, also es muss noch nichtmal eine Störung da sein, die können unverrichteter Dinge wieder abfahren - aber es hatte den Anschein einer Störung.

@WalterE

Falsch. Kommunalen Verordnungen zufolge kann das ungenehmigte Abbrennen offener Feuer verboten sein. In Osnabrück ist das unerlaubte Abfakeln offener Feuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann bis 5000 Euro kosten.

@Atzec

Verstehe ich überhaupt nicht: wir grillen seit Jahrzehnten zu allen möglichen Jahres- u. Tageszeiten auf unserem Grundstück. Mit dem Abbrennen von Gartenabfällen sieht das auch bei uns anders aus, geht glaube ich nur bis März mit Ansage bei der feuerwehr, aber grillen ?

Also genauer kann Dir das wohl ein Feuerwehrler sagen ... Aber solange Du die öffentliche Ordnung nicht störst und niemanden gefährdest sollte nichts dagegen sprechen. Ihr solltet halt Holzscheite und keine Baumstämme nehmen ;)