Lässt sich ein Termin zur Abgabe der EV durch Vorlage eines Krankenscheins verschieben?
Schönen guten Abend.
Ich habe einen Termin zu Abgabe der EV verpasst, daraufhin wurde Haftbefehl zur Abgabe der EV gegen mich erlassen. Morgen habe ich die letzte Chance freiwillig die EV abzugeben.
Mein Problem ist, dass ich noch 1-2 Tage Zeit brauche, um mich mit dem Gläubigervertreter auf eine Tilgungslösung zu einigen.
Jetzt meine Frage:
Lässt sich ein Termin zur Abgabe der EV durch Vorlage eines Krankenscheins verschieben (vllt um eine Woche)?
...oder ist dies irrelevant, da ja eh ein Haftbefehl besteht und ich sowieso "abgeholt" werden würde.
Wieviel Zeit bleibt nach einem versäumten 2. Termin beim Gerichtsvollzieher, bis der Ger.vollz. mit Polizeiunterstützung die Wohnung öffnet, bzw. mich zur Abgabe der EV zwingt? Noch am gleichen Tag, am nächsten Tag oder gibt es noch eine Frist?
BITTE UM SCHNELLE UND KOMPETENTE ANTWORTEN !!! VIELEN DANK!
2 Antworten

Ich würde hierbei keine experimente machen. Die EV wirst du nicht mehr verhindern können. Egal ob es eine Einigung gibt oder nicht. Der Schuldner wird in dieser Situation nicht davon abrücken. Klar wird er einer Einigung zustimmen, er will ja Geld haben. Die EV sagt ja aus das du nichts hast. Außerdem wirs ja nicht hingerichtet sondern sollst ja nur die EV abgeben.

Die Polizei kommt dich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht holen, das sei vorausgeschickt... Die Mühlen mahlen auch hierbei sehr langsam und es ist in der Regel nicht so, dass gleich nach verpasstem Termin, der Gerichtsvollzieher die nächsten Schritte einleitet. Dafür haben die Damen und Herren einfach auch zu viel auf dem Schirm.
Das mit der Krankmeldung ist generell aber nicht die schlechteste Idee, wobei: Wie soll diese da rechtzeitig hinkommen? Vorbeibringen wäre nicht die cleverste Idee...
Richte dein Augenmerk darauf, dass die Einigung mit den Gläubigern voran getrieben wird. Nicht nur lapidar sagen "das passiert in 1-2 Tagen" sondern alles daran setzen. Es kann nur trotzdem sein, dass du die EV abgeben musst - anderfalls müssten der/die Gläubiger den Antrag zurückziehen. Denn auf einen geht das gesamte Verfahren ja schließlich zurück.
Alles in allem: Das Wichtigste ist die Einigung. Das schadet auch dann nicht, wenn du eine außergerichtliche Einigung erzielen kannst aber unter Umständen doch nicht an der EV vorbeikommst. Und wenn alles erledigt ist, vergehen mitunter trotzem noch 3 volle Kalenderjahre, bis deine Schufa wieder "blütenweiß" ist. Lass dich fach- und sachkundig beraten! Nie kannst du mehr und vor allem teurere Fehler machen als in der aktuellen Situation.
Ich wünsche Erfolg - aber auch Glück!