Lärmbelästigung dem Arbeitgeber melden?

4 Antworten

Sie kann anrufen wen sie will aber was soll dein AG da machen?😁 Ich hoffe, er hat ihr das auch deutlich zu verstehen gegeben. Es wäre ja durchaus verständlich wenn sie sich bei eurem Vermieter beschwert.

Sie kann anrufen wen sie will

Nein, darf sie nicht. Den Arbeitgeber geht das exakt nichts an.

Es wäre ja durchaus verständlich wenn sie sich bei eurem Vermieter beschwert.

Korrekt, den geht das aber auch was an, da es um die Mietsache geht.

@mepeisen

Auch wenn es den AG nichts angeht: Rechtlich kann die Nachbarin anrufen wen sie will um sich über Sachen zu beschweren, solange der AG sich das gefallen lässt und es nicht seinerseits als Belästigung empfindet. Ich kann jetzt auch das Telefonbuch aufschlagen, einfach jemanden anrufen und mich dann bei demjenigen beschweren, das die Autos vor meinem Haus so laut sind. Das das ganze eine sinnlose Aktion ist, darüber brauchen wir nicht reden aber verbieten kann mir das keiner 😁

@mepeisen

Quark. Es gibt zum Glück nirgends eine Liste von Teilnehmern in Deutschland, die man anrufen darf und wen nicht.

@qugart
Quark. Es gibt zum Glück nirgends eine Liste von Teilnehmern in Deutschland, die man anrufen darf und wen nicht

Es geht nicht um den Anruf selbst, es geht um die üble Nachrede. Und die ist halt nicht erlaubt. Das ist ein Straftatbestand. Ob du das nun einsehen willst oder nicht.

Die freie Meinungsäußerung hat nun mal Grenzen.

@SlightlyAnnoyed
Rechtlich kann die Nachbarin anrufen wen sie will um sich über Sachen zu beschweren,

Nein, darf sie nicht. Beschäftige dich beispielsweise mal mit dem Tatbestand der üblen Nachrede. Und stelle dir die Frage, was man für ein Problem hat, wenn mehrere Zeugen aussagen, dass die Aussagen der Nachbarin nicht stimmen.

Ich kann jetzt auch das Telefonbuch aufschlagen, einfach jemanden anrufen und mich dann bei demjenigen beschweren, das die Autos vor meinem Haus so laut sind.

Dieser Vergleich ist völliger Unsinn, denn bei solch einer Beschwerde geht es nicht mal ansatzweise um konkrete Personen. Bei dem, was hier geschildert wurde, geht es aber um eine konkrete Person und eine üble Nachrede beim Chef dieser Person.

@mepeisen

Üble Nachrede erfordert das hier nachgewiesen die Unwahrheit erzählt wird. Ob der Hund nun gebellt hat oder nicht, kann nicht geklärt werden. Nur weil die anderen Nachbarn nichts gehört haben ist kein Nachweis. Ist die Nachbarin überzeugt das der Hund bellt, dann ist kein Vorsatz bzgl. einer üblen Nachrede erfüllt. Weiterhin wäre zweifelhaft ob die Aussage , „der Hund ihres Arbeitnehmers bellt die ganze Zeit und ich fühle mich dadurch belästigt“ den Fragesteller verächtlicht macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt.

@mepeisen

Es gibt hier keine üble Nachrede. Es ist auch kein Mord oder keine Erpressung passiert. Man kann da natürlich drüber reden, bringt halt nix.

@SlightlyAnnoyed
 Nur weil die anderen Nachbarn nichts gehört haben ist kein Nachweis

Dumm ist, dass es nicht darum geht, dass TE beweisen muss, dass der Hund nicht gebellt hat. Vielmehr müsste die Nachbarin beweisen, dass der Hund gebellt hat.

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie gesagt: Ich empfehle dringend, sich mal mit diesem Straftatbestand auseinander zu setzen.

Weiterhin wäre zweifelhaft ob die Aussage , „der Hund ihres Arbeitnehmers bellt die ganze Zeit und ich fühle mich dadurch belästigt“ den Fragesteller verächtlicht macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt.

Nun. Das mag man diskutieren, OK. Aber es gibt genug Gerichte, die das durchaus so als entsprechend verächtliche Aussage ansehen würden.

@qugart
Es gibt hier keine üble Nachrede

Das sagst du. Die Wahrheit sieht anders aus. Beschäftige dich mal, was üble Nachrede ist, dann geht dir womöglich ein Licht auf.

Sei eher froh, dass die Nachbarin nicht die Polizei gerufen hat.

Kümmere dich darum, dass dein Hund nicht jault.

Es gibt weder Arbeitsbelästigung, noch handelt es sich hier um Rufmord.

noch handelt es sich hier um Rufmord.

Den Arbeitgeber gehen solche privaten Themen jedoch exakt NICHTS an. Zumindest, wenn die Sache keinen direkten Bezug zur Arbeit hat.

@mepeisen

Und? Noch immer hat das mit Rufmord nix zu tun. Es ist übrigens auch kein Feuerwehrauto, solltest du da noch was anhängen wollen.

@qugart

Du weißt offenbar nicht, was üble Nachrede ist. beschäftige dich mal damit. Dann geht dir ein Licht auf.

Ist doch nicht dein Hund der jault, also kann sie nichts dagegen machen.

Ähm...doch

@qugart

"Nach einer gewissen Zeit, fängt laut meiner Nachbarin, der Hund an zu Jaulen"

Soweit ich das verstehe, fängt der Hund der Nachbarin an zu jaulen

@qugart

Ok gut, hab nun den Satz mit richtiger Kommastellung gelesen. Dann stimmt meine Aussage nicht.

@xmrsbora

Ja...bei vielen Fragen muss man ein paar Mal nachlesen. Geht mir auch immer so.

@qugart

Da bin ich froh :)

@qugart

Wobei TE aber auch einfach das Komma falsch gesetzt haben könnte.

Würde ja sonst exakt 0 Sinn ergeben, die Frage ;-)

Sofern es nicht der Wahrheit entspricht(!) könnte man das als Verleumdung ansehen. Und was willst du mit der Info nun machen? Sie anzeigen? Davon wirds bestimmt kaum besser...