Lärmbelästigung aus dem Keller

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Egal welche Maschine, es darf für den/die Mieter im EG keine Belästigung draus erwachsen. Wenn es als stört, das dem Vermieter melden, er muss für Abhilfe sorgen.

Könntest auch mal mit dem Betreiber reden (vorher) was er sich denkt und ob er das nur eingeschränkt zu bestimmten Zeiten einschrenken kann.

albatros  27.10.2014, 01:18
    zu bestimmten Zeiten einschrenken kann.

Richtig: Zu bestimmten Zeiten das Gerät betreiben kann.

als >>> soll heißen also

Befindet sich die Maschine in einem Waschkeller? Oder anders: darf der Mieter dort eine Waschmaschine betreiben?

Wenn ja. Eine Nutzung der Waschmaschine außerhalb der Ruhezeiten ist dann selbstverständlich möglich. Dafür ist ein Waschkeller schließlich da. Gesetzliche Regelungen, wie laut eine Waschmaschine sein darf, gibt es - Gott sei Dank - nicht.

Außerdem: Was soll der alte Mann machen? Bezahlt Ihr ihm eine neue Waschmaschine?

Schriftlich würde bei so einem großen Vermieter einfach zu lange dauern.

Warum?

TheLadyInBlack 
Fragesteller
 23.10.2014, 14:56

Wie bitte? Hier redet niemand von einer "WASCHMASCHINE"!

ChristianLE  23.10.2014, 14:58
@TheLadyInBlack

Um was für eine Maschine handelt es sich denn? Für eine vernünftige Antwort wäre diese Info schon notwendig.

TheLadyInBlack 
Fragesteller
 23.10.2014, 15:00
@ChristianLE

Ich kenne mich mit Maschinen nicht aus.

ChristianLE  23.10.2014, 15:06
@TheLadyInBlack

Wenn Du nicht weißt, was dort unten läuft, wirst Du auch nichts erreichen. Maschine ist ein sehr weitläufiger Begriff. Vom Raketentriebwerk bis zur Armbanduhr fällt alles unter diesen Begriff. Wie soll ein Vermieter entscheiden, ob der Mann das darf oder nicht, wenn er nicht einmal weiß was es ist?

Ansonsten: Der Vermieter ist der einzige Ansprechpartner. Vorher solltest Du aber in Erfahrung bringen, was für ein Gerät er dort betreibt.

albatros  25.10.2014, 02:41
@ChristianLE

Kennst eine Armbanduhr die brummt oder ein Raketentriebwerk das im Keller eines Wohnhauses betrieben wird? Also, was soll eine solche Wortmeldung?

Es ist doch schlichtweg egal, was da brummt, entscheidend ist das Brummen an sich und die daraus resultierende Belästigung bzw. Ruhestörung.

ChristianLE  27.10.2014, 11:32
@albatros

Kennst eine Armbanduhr die brummt oder ein Raketentriebwerk das im Keller eines Wohnhauses betrieben wird?

das stilistische Mittel der Übertreibung (oder Hyperbel) ist Dir nicht bekannt, oder?

In diesem Sinne spiele ich den Ball zurück (auch das ist ein stilistisches Mittel, also nicht wörtlich nehmen) :

Also, was soll eine solche Wortmeldung

...

Es ist doch schlichtweg egal, was da brummt, entscheidend ist das Brummen an sich und die daraus resultierende Belästigung bzw. Ruhestörung.

Nein, ist es eben nicht, deswegen auch meine - von Dir kritisierte - Aussage. Ohne zu Wissen, was für eine Maschine läuft, lässt sich auch keine Aussage darüber treffen, wie laut diese ist, bzw. ob hier eine tatsächliche unzumutbare Lärmbelästigung vorliegt.

Merkwürdig, ihr behauptet, dass die Maschine nicht für den Hausgebrauch geeignet ist, wißt aber nicht, um welche Art Gerät es sich handelt? Ihr habt ihn angeblich darauf angesprüchen und immer noch keine Ahnung?

Ob hier ein Beseitigungsanspruch bestünde hinge aber nun entscheidend davon ab, was genau da brummt. Und wie laut, objektiv in dB(A) gemessen, wie lange usw.

PS: Er wurde schon Persönlich darauf hingewiesen das es zu laut ist.

Den älteren Mann direkt ansprechen wäre das naheliegendste!