Lärmbelästigung - muss sich der Vermieter (!) an seinen eigenen Vertrag/Hausordnung u. der darin vermerkten Ruhezeiten auch halten? Miete mindern?
Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag ist eine Hausordnung mit enthalten, nach der Lärm nur erlaubt ist werktags von 8-12 und von 15-18 Uhr und samstags von 8-12 und 14-16 Uhr.
Ich habe mich als Mieter immer genau daran gehalten im Gegensatz zum Vermieter, der in diesem 3-Parteien-Haus mit wohnt.
Konkret sieht das so aus, dass er mittags um 13, 14 Uhr auf seiner Terrasse die Kreissäge anwirft und 2, 3 Stunden Holz sägt.
Oder nachdem mein Mitmieter jetzt ausgezogen ist, "renoviert" der Vermieter die Wohnung neben mir früh um 7 schon, in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr sowieso. Spricht man ihn drauf an, sagt er, er habe "eben jetzt Zeit" oder ich solle mir eben "Ohrstöpsel rein tun".
Frage:
- der Mietvertrag "gilt" doch meines Erachtens immer für alle, die unterschrieben haben, also auch für den Vermieter, sprich, er muss doch auch seinen Part erfüllen, demnach - so finde ich - auch seine eigene Hausordnung. Oder nicht?
- Wenn er weiterhin sich nicht dran hält, kann ich die Miete mindern oder ihn damit konfrontieren?(Hintergrundinfo: ich bin eh zum Ende des Jahres wegen Eigenbedarf gekündigt, also kann mir ein wie auch immer geartetes Verhältnis egal sein)
Ich sehe es allerdings nicht ein, dass er - übrigens seit Jahren - seinen Mietern das Leben schwer macht, und es "riecht" schon so nach "Absicht", immer in der Mittagszeit und ab früh um halb 7 oder 7 anfängt mit Kreissäge & Co. Mag sein, dass eine Lärmschutzverordnung o.ä. andere Zeiten kennt, aber es ist SEINE Hausordnung.
Er ist Rentner, er hätte sehr wohl die Wahl, in der Mittagszeit einfach mal Ruhe sein zu lassen. Vormittags so um 10 rum ist es dann immer auffallend ruhig, oder nachmittags um 3, 4 ... aber nein, er sucht sich immer frühmorgens raus oder die Mittagszeit für seinen Krach. Und nein, er ist nicht berufstätig, er ist in der Zeit, wo man nichts hört, daheim!
Was meint ihr, kann ich die Miete mindern oder ihm das "vorschlagen", wenn er sich nicht an seinen eigenen Vertrag/Hausordnung hält - oder muss er das nicht?
Aber "Pacta sunt servanda", oder nicht? (https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda)
4 Antworten

Im Grunde gelten die Ruhezeiten tatsächlich für die gesamte Hausgemeinschaft, wobei es egal ist, ob der Bewohner ein Mieter oder ein Eigentümer ist.
Eine Ausnahme stellen nur Handwerker dar.
Selbst wenn der Eigentümer das dürfte, wäre hier trotzdem eine Mietminderung möglich. Die Tauglichkeit der Mietsache ist ja trotzdem beeinträchtigt.

es ist ganz einfach es steht im vertrag aber im gross und ganzen gehen die ruheszeiten von 22.00-7.00 die mittags zeit muss nicht eingehalten werden weil es vom land nicht vorgeschrieben ist daher kann man schon nichts machen.
aber wen sie den lärm verursachen kan das zu einem miet-kündigung füren also am besten von 22.00-7.00 keinen lärm machen oder eine andere wohnung suchen

Da die Verträge zwischen Vermieter und Mieter gemacht sind und im Mietvertrag die Hausordnung ausdrücklich für Mieter anzuwenden ist, kann nicht von vornherein darauf geschlossen werden, dass die Hausordnung und die darin aufgeführten Ruhezeiten auch für den Hausherrn gelten, der ebenfalls in dem Haus wohnt.
Beispiel, mit dem es vielleicht deutlicher wird:
In der Hausordnung steht, dass PKW nur auf den Stellplätzen vor dem Haus, also an der Straße abgestellt werden dürfen und dass das Befahren des Grundstücks selbst nicht erlaubt ist.
Der Vermieter aber öffnet immer mal wieder das Gartentor und fährt mit seinem Auto rein. Entweder, weil alle Parkplätze an der Straße belegt sind oder weil es zum Staubsaugen bequemer ist oder weil er auf diese Weise seine Gartenabfälle bequemer auf den Hänger laden kann. Mieter könnten jetzt nicht kommen und meinen, er dürfe nicht in sein Grundstück fahren, weil das in der Hausordnung verboten ist.
Im konkreten Fall ist es natürlich höchst widersinnig, wenn sich der Vermieter zu bestimmten Zeiten, wenn er selbst gerade mal einen Mittagsschlaf machen will, Ruhe über die Hausordnung auserbittet, selbst aber diese Mittagsruhe seinen Bewohnern nicht gönnt. Er muss sich nicht wundern, wenn sich das seine Mieter nicht gefallen lassen wollen.
Wenn Handwerker beauftragt sind, würde ich das auch als Mieter nicht so eng sehen. Die Arbeiten gehen irgendwann wieder vorbei und dann ist auch wieder "Normalzustand". So tolerant sollte man schon sein. Bei größeren Maßnahmen, wie monatelangen Arbeiten an der Fassade o. ä., sieht das dann wieder anders aus.
Was die Benutzung der Kreissäge anbelangt, so handelt es sich hier um ein besonders schlimmes Geräusch. Hier würde ich grundsätzlich als Mieter die lang andauernde Benutzung beanstanden.
Schneidet der Hausherr Brennholz für den eigenen Bedarf, bzw. für den Bedarf des eigenen Hauses und will der Vermieter dafür einen größeren Vorrat anlegen, ist auch diese Zeit irgendwo begrenzt und nach ein paar Tagen oder Stunden dürfte das wieder für einige Zeit ausreichen. Aus Rücksicht auf seine Mieter könnte der Hausherr die Arbeiten zeitlich und räumlich so legen, dass sie möglichst wenig stören.
Schneidet er aber, wie ich das auch woher kenne, um Brennholz zu verkaufen und ist das Haus in einem Wohngebiet, dürfte das aber sowieso von vornherein verboten sein. In einem Mischgebiet (Dorfgebiet etc.) wird man das kaum untersagen können, aber dennoch könnte man versuchen diese Lärmbelästigung einzuschränken und mit Mietminderung drohen. Mit Sicherheit wäre das ein Lärm, den man als Mieter, der irgendwann eine einigermaßen ruhig gelegene Wohnung gemietet hat, nicht hinnehmen muss.

Man kan nicht die miete mildern.
Und wen er von 7.00 uhr früh bis 18.00 mit der säge arbeitet darf er das.die ruhezeit am mittag ist nicht vorausgesetzt.

Man kan nicht die miete mildern
Warum nicht?

Es gibt ein mietvertrag der das voraussagt

wie kommst du auf deine Aussage? Quelle? Link?