Lärm durch Renovierung
Das Wohngebäude hat 59 WE über 14 Stockwerke verteilt. Die Wohnbaugesellschaft, die früher Vermieter hier war, versucht seit 2004 die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen. Wenige frühere Mieter haben die Wohnung gekauft. Freigewordene Wohnungen fanden lange Zeit keine Interessenten. Erst als die Kaufpreise etwas sanken wurden ein Teil davon verkauft. Nun das Problem: Jeder neue Käufer renoviert und saniert natürlich seine Wohnung, was mit erheblicher Lärmbelästigung verbunden ist. Die bestehende Hausordnung erlaubt diese Arbeiten (mit Ausnahme der Ruhezeiten von 13 - 15 Uhr und von 18 - 8 Uhr.) Die Arbeiten ziehen sich jeweils wochenlang hin. Die Lärmbelästigung ist unabhängig wo im Haus renoviert wird, man hört die Arbeiten immer, egal ob im EG oder im 14. OG gearbeitet wird. Als Mieter könnte ich eine Mietminderung machen; welche Möglichkeiten habe ich als Eigentümer? Die Renovierungsarbeiten werden entweder in Eigenleistung oder überwiegend "von guten Freunden" in Schwarzarbeit mit teilweise nicht professionellen Arbeitsmaschinen erledigt. In den letzten 1,5 Jahren verging keine Woche, ohne daß tagelang Schleif-, Bohr- oder maschinelle Entfernung von Wandbeläge-Arbeiten durchgeführt werden.
2 Antworten
Als Eigentümer sind Sie da der Gekniffene, gleichwohl wie ein Vermieter, nur dem dohrt noch finanhzielles Ungemach von seinem Mieter, gegen das er machtlos ist! Irgenwann wird auch der letzte Neueigentümer mal mit seiner Renovierung fertig. Vielelicht finden Sie ja auch in der Zwischenzeit eine geeigneten Käufer für Ihre inzwischen lärmbedingt leidige Wohnung und holen sich dann für das Geld irgenwo was Ruhiges!
Ich fürchte, da musst Du durch. Wer soll Dich entschädigen? Der neue Käufer? Oder alle anderen Miteigentümer? Man kann das Thema nur mal auf der Eigentümer-Versmmlung ansprchen. - Wie renoviert wird, ist nicht Dein Problem.