Länger als 6 Wochen im Jahr krank - Krankengeld?
Hallo, ich ich weiß, dass wenn man >6 Wochen am Stück krank ist man Krankengeld bekommt.
ABER wie verhält es sich wenn ich z.B. übers Jahr verteilt 2 Wochen wegen Grippe, 3 Wochen wegen OP und nochmal 3 Wochen wegen eines Arbeitsunfalls krank war? Macht in der Summe 8 Wochen, aber nichts davon am Stück?
Ich habe zu Beginn des Jahres ein Schreiben bekommen von meinem Arbeitgeber, mit dem Hinweis der Krankenkasse fehlen AU-Bescheinigungen diese wären nötig um zu prüfen ob meine Krankehitszeiten (>6 Wochen) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Aber was wäre gewesen wenn dem so wäre? Mein AG hat angekündigt zu viel gezahltes Entgelt mit der nächsten Abrechnung dann abzuziehen, aber normal würde ich ja Krankengeld bekommen dann. Bekommt man das dann nachträglich? Normal gibt das doch schon riesen Probleme wenn man da was zu spät beantragt, mal einen Tag ne lücke hat etc. Aber im neuen Jahr rückwirkend geht das?
4 Antworten
Es müssen 6 Wochen mit der gleichen Krankheit sein! Dann wurde auch zB 5 Wochen wegen rücken krank, 4 Monate arbeiten, dann wieder wegen rücken krank - weiterzählen!
5 Wochen rücken und direkt danach 2 Wochen Erkältung bleibt bei Lohnfortzahlung!
Wenn dazwischen nicht gearbeitet wird zählt es als durchlaufende AU. Kein EFZ!
Ja! Bitte beachte die Hinweise der DAK, in anderen Krankenkassen wird das nicht anders gehandhabt. Die Krankenkassen prüfen anhand Deiner Krankmeldung selbständig Deinen Anspruch auf Krankengeld und fragen den Arbeitgeber nach Deinem Verdienst.
http://www.dak.de/dak/leistungen/Krankengeld-1078798.html
Nur wenn deine AU Bescheinigung rechtzeitig bei der KK vorlag
@alicar
Nein, zählt es bei verschiedenen!!! Diagnosen nicht!
Ich war 5 Wochen wegen Lendenwirbel krank und dann nochmal 5 Wochen wegen der halsewirbelsaule --- da beides nicht im Zusammenhang stand rutschte ich nicht ins Krankengeld!
Ich arbeite bei einer KK und es wird nur als Hinzutritt gesehen. Hast du Glück gehabt, wenn deiner Kasse das durchgerutscht ist!
Nein, DIE haben mir das erklärt (und somit IHR Geld gespart) ;-)
Mit der Begründung das die eigentliche Erkrankung ja "weg" sei und hält sich jetzt unglücklich daran direkt was anderes aufgetan hat was aber nicht nachweislich im Zusammenhang stand!
Im Gesetz steht es aber anders ;-)
"ABER wie verhält es sich wenn ich z.B. übers Jahr verteilt 2 Wochen
wegen Grippe, 3 Wochen wegen OP und nochmal 3 Wochen wegen eines
Arbeitsunfalls krank war? Macht in der Summe 8 Wochen, aber nichts davon
am Stück?"
Du bekommst weiterhin Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Weniger als 6 Wochen am Stück und unterschiedliche Diagnosen bedeuten, das der Arbeitgeber komplett Lohnfortzahlung zahlen muss.
"Ich habe zu Beginn des Jahres ein Schreiben bekommen von meinem
Arbeitgeber, mit dem Hinweis der Krankenkasse fehlen AU-Bescheinigungen
diese wären nötig um zu prüfen ob meine Krankehitszeiten (>6 Wochen)
in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.Aber was wäre gewesen wenn dem so wäre? Mein AG hat angekündigt zu viel
gezahltes Entgelt mit der nächsten Abrechnung dann abzuziehen"
Da liegt der Arbeitgeber meiner Meinung nach nicht richtig. Er versucht seine Ausgaben auf deine Kosten zu senken, indem er dich auf Krankengeld abschiebt, welches von der Krankenkassen bezahlt wird. Du bekommst dann aber weniger Geld, da bei Krankengeld weniger gezahlt wird als bei. Lohnfortzahlung. Lass dir das nicht gefallen !
An deiner Stelle würde ich dem Arbeitgeber einen Brief mit 14 Tage Fristsetzung schreiben, falls er dir deinen Lohn kürzt. Falls er darauf nicht reagiert würde ich die Zahlung deiner Lohnfortzahlung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem Rechtschutzsekretär (wenn du in einer Gewerkschaft bist) durchsetzen.
Reich die Krankenbescheinigungen bei der Krankenversicherung nach.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-01/arbeitnehmer-lange-krankheit-arbeitsrecht
Hast Du die Krankenkassen-Kopien der AUs auch immer brav an die Krankenkasse geschickt?
Die 6 Wocjen müssen nicht am Stück sein. Zusammengerechnet wird allerdings nur bei gleichen Diagnosen.
und wie ist es dann mit krankengeld? wird das dann rückwirgend gezahlt?