ladung zum Strafantritt
Guten Abend, habe eine Ladung zum Strafantritt erhalten ( 30 Tage ). Diesen hätte ich binnen einer Woche seit zustellung der Ladung anzutreten.Die Wochenfrist ist morgen.Nun habe ich zwei Fragen an Sie,vielleicht können Sie mir weiter helfen.Die Ladung ist mit der normalen Post eingegangen-also nicht per Einschreiben-ist das korrekt? Kann ich die Haft noch verhindern-wenn ja,auf welchem Wege?
MfG Claus B.
2 Antworten
Bei Zustellung mit normaler Post gilt die Zugangsfiktion von 3 Tagen ab Aufgabe zur Post... d.h. wenn das Schreiben vom 01.02.2010 wäre, ist der fiktive Eingangauf den 04.02.2010 festzulegen und ab diesem Tage beginnt auch die von Ihnen genannte Frist.
Nun zu Ihren Fragen:
zu 1.: ja, es ist korrekt, dass solch ein Schreiben per normalen Brief zugestellt wird.
zu 2.: nein, verhindern wirst du diese Haft nicht, lediglich hinauszögern, denn der Absender muss beweisen wann das Schreiben bei ihnen eingegangen ist, was bei normaler Post nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie, das Sie verpflichtet sind diese Haft anzutreten, sofern Sie dazu verurteilt wurden!
Das macht die ganze Sache nur noch schlimmer.