ladung zum Strafantritt

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Bei Zustellung mit normaler Post gilt die Zugangsfiktion von 3 Tagen ab Aufgabe zur Post... d.h. wenn das Schreiben vom 01.02.2010 wäre, ist der fiktive Eingangauf den 04.02.2010 festzulegen und ab diesem Tage beginnt auch die von Ihnen genannte Frist.

Nun zu Ihren Fragen:

zu 1.: ja, es ist korrekt, dass solch ein Schreiben per normalen Brief zugestellt wird.

zu 2.: nein, verhindern wirst du diese Haft nicht, lediglich hinauszögern, denn der Absender muss beweisen wann das Schreiben bei ihnen eingegangen ist, was bei normaler Post nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, das Sie verpflichtet sind diese Haft anzutreten, sofern Sie dazu verurteilt wurden!

Das macht die ganze Sache nur noch schlimmer.