Ladendiebstahl was kommt auf mich zu bin 16 ?
Ich habe Heute bei Kaufland ein Ladendiebstahl begangenbegangen Heute hatte ich streit mit meinem Vater dann bin ich raus gegangen und bin zu Kaufland gegangen und habe 2 kleine knaller päckchen geklaut insgesamt für 3,98€ ich bin 16 Jahre alt was kommt auf mich zu das war mein erster Diebstahl ich wollte das nicht tun ivh hatte nur streit mit meinem Vater
2 Antworten
Hallo,
erstmal: Mach dir nicht so einen Kopf um dich Sache, da bist du weder der erste noch wirst du der letzte sein, dem das passiert.
Diebstahl ist nicht gut, das siehst du selber ein und damit hat sich meine Moralpredigt erledigt.
Jetzt zu deinem Problem:
Du hast vermutlich ein Hausverbot bekommen und wurdest wegen Diebstahl angezeigt.
Du wirst die Bearbeitungsgebühren bzgl. des Ladendiebstahls zahlen müssen (hast du evtl. schon getan).
Ein Entschuldigungsbrief ist sicher unschädlich (bzgl. Strafverfahren) und menschlich auf jeden Fall zu empfehlen.
Mit was musst du von Seiten der Polizei rechnen?
Je nachdem welche Staatsanwaltschaft für deinen Bereich zuständig ist, wird bei einem Ladendiebstahl, wenn der Täter geständig war, nicht einmal mehr eine Vernehmung durchgeführt (diesbezüglich haben wir spezielle Formblätter...). Kann natürlich sein, dass das in deinem Bezirk anders gehandhabt wird.
In diesem Fall wirst du entweder zur Polizei vorgeladen oder erhälst einen "schriftlichen Äußerungsbogen Beschuldigter". Auf letzteren kannst (musst du aber nicht) einfach per Brief antworten. Zu einer (polizeilichen) Vorladung hast du ebenfalls das Recht zu erscheinen, aber auch hier besteht keine Pflicht. Wenn du noch was zur Sache angeben willst ist es halt sinnvoll, diese Vorladung anzunehmen.
Da du Minderjährig bist, hast du das Anrecht, dass bei der Vernehmung ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Auf dieses Recht kannst du aber auch verzichten.
Nach Abschluss der Ermittlungen (was in dem Fall ja schnell geht, da keine Ermittlungen außer ggf. deiner Vernehmung notwendig sind), wird die Anzeige zur Staatsanwaltschaft geschickt. Ob das Verfahren eingestellt wird, kann dir hier keiner beantworten, da wir nicht wissen, wie das bei der für dich zuständigen Staatsanwaltschaft gehandhabt wird. In der Regel wird ein Ladendiebstahl bei einem Erstverstoß eingestellt... gerade bei Geringwertigkeit, so wie in diesem Fall.
Schlimmstenfall drohen dir wohl einige wenige Sozialstunden...
Ein Problem seh ich in deiner Aussage: Was wenn du nochmal Streit mit deinem Vater hast? Begehst du dann wieder eine Straftat? Das kann natürlich auf Dauer keine Lösung sein...
Beste Grüße
Einfach an den Laden adressieren... das kriegt dann schon der Richtige...
Sozialstunden werden auf dich zukommen
Und Geldstrafe insgesamt
Weil das das erste mal war wird es nur sozialstunden werden, aber hoffe hast drauß gelernt
Hattes du auch so was gemacht und wie viel sozialstunden um die muss ich rechnen
Aus Fehlern lernt man ich bereue das ich be wirklich angst wenn das meine Eltern erfahren
Nein, aber man kann das abschätzen. Wenn du Vorgestraft wärst, dann würd es auch eine Geldstrafen werden können.
Kommt was! Da könntest du 1 Palette Knaller kaufen, wenn es ein bezahlter Job wäre. Die Geklauten werden die teuersten in deinem Leben, das garantiere ich dir.
Außerdem bist du nun aktenkundig, wenn auch nicht vorbestraft, Aber wann immerwas passiert, schlagen die deine Akte auf, auch die Jugendsünden. Das klebt wie .... Fäkalien
Meinst du wirklich, die machen ein Geheimnis draus? Die werden den Eltern schon nahelegen, dich besser zu erziehen
Ja aktenkundig, aber nicht vorbestraft. Der Diebstahl taucht auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.
Eine Geldstrafe gibt es im Jugenstrafrecht nicht, das heißt er muss lediglich die Bearbeitungsgebühren des Detektiven zahlen... was aber immer noch "die teuersten in deinem Leben" sein werden.
Nein, würde es nicht. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen...
Da du minderjährig bist, werden die Kollegen auf jeden Fall deine Eltern informieren. Daher würde ich es ihnen an deiner Stelle lieber selber sagen (ist besser als mit Brief von der Polizei)
Die Detektiv kosten wissen sie ca was die beträgt
Das ist die klassische "Fangprämie", zwischen 40 und 60 € in der Regeln 50...
wundert mich schon mal das deine Eltern dich nicht von dort oder Polizei abholen mussten..
Mich auch...
Das ist eigentlich in den meisten Fällen nicht der Fall. Ladendiebstahl kann vor Ort geklärt werden.
Das mit dem Entschuldigungsbrief an wem reiche ich das ein