Ladendiebstahl was kommt auf mich zu bin 16 ?

2 Antworten

Hallo,

erstmal: Mach dir nicht so einen Kopf um dich Sache, da bist du weder der erste noch wirst du der letzte sein, dem das passiert.

Diebstahl ist nicht gut, das siehst du selber ein und damit hat sich meine Moralpredigt erledigt.

Jetzt zu deinem Problem:

Du hast vermutlich ein Hausverbot bekommen und wurdest wegen Diebstahl angezeigt.

Du wirst die Bearbeitungsgebühren bzgl. des Ladendiebstahls zahlen müssen (hast du evtl. schon getan).

Ein Entschuldigungsbrief ist sicher unschädlich (bzgl. Strafverfahren) und menschlich auf jeden Fall zu empfehlen.

Mit was musst du von Seiten der Polizei rechnen?

Je nachdem welche Staatsanwaltschaft für deinen Bereich zuständig ist, wird bei einem Ladendiebstahl, wenn der Täter geständig war, nicht einmal mehr eine Vernehmung durchgeführt (diesbezüglich haben wir spezielle Formblätter...). Kann natürlich sein, dass das in deinem Bezirk anders gehandhabt wird.

In diesem Fall wirst du entweder zur Polizei vorgeladen oder erhälst einen "schriftlichen Äußerungsbogen Beschuldigter". Auf letzteren kannst (musst du aber nicht) einfach per Brief antworten. Zu einer (polizeilichen) Vorladung hast du ebenfalls das Recht zu erscheinen, aber auch hier besteht keine Pflicht. Wenn du noch was zur Sache angeben willst ist es halt sinnvoll, diese Vorladung anzunehmen.

Da du Minderjährig bist, hast du das Anrecht, dass bei der Vernehmung ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Auf dieses Recht kannst du aber auch verzichten.

Nach Abschluss der Ermittlungen (was in dem Fall ja schnell geht, da keine Ermittlungen außer ggf. deiner Vernehmung notwendig sind), wird die Anzeige zur Staatsanwaltschaft geschickt. Ob das Verfahren eingestellt wird, kann dir hier keiner beantworten, da wir nicht wissen, wie das bei der für dich zuständigen Staatsanwaltschaft gehandhabt wird. In der Regel wird ein Ladendiebstahl bei einem Erstverstoß eingestellt... gerade bei Geringwertigkeit, so wie in diesem Fall.

Schlimmstenfall drohen dir wohl einige wenige Sozialstunden...

Ein Problem seh ich in deiner Aussage: Was wenn du nochmal Streit mit deinem Vater hast? Begehst du dann wieder eine Straftat? Das kann natürlich auf Dauer keine Lösung sein...

Beste Grüße

Das mit dem Entschuldigungsbrief an wem reiche ich das ein

@Dogus4343

Einfach an den Laden adressieren... das kriegt dann schon der Richtige...

Sozialstunden werden auf dich zukommen

Und Geldstrafe insgesamt

@Dogus4343

Weil das das erste mal war wird es nur sozialstunden werden, aber hoffe hast drauß gelernt

@Lexus1206

Hattes du auch so was gemacht und wie viel sozialstunden um die muss ich rechnen

@Lexus1206

Aus Fehlern lernt man ich bereue das ich be wirklich angst wenn das meine Eltern erfahren 

@Dogus4343

Nein, aber man kann das abschätzen. Wenn du Vorgestraft wärst, dann würd es auch eine Geldstrafen werden können.

@Dogus4343

Kommt was! Da könntest du 1 Palette Knaller kaufen, wenn es ein bezahlter Job wäre. Die Geklauten werden die teuersten in deinem Leben, das garantiere ich dir.

Außerdem bist du nun aktenkundig, wenn auch nicht vorbestraft, Aber wann immerwas passiert, schlagen die deine Akte  auf, auch die Jugendsünden. Das klebt wie .... Fäkalien

@Dogus4343

Meinst du wirklich, die machen ein Geheimnis draus? Die werden den Eltern schon nahelegen, dich besser zu erziehen

@fiwaldi

Ja aktenkundig, aber nicht vorbestraft. Der Diebstahl taucht auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.

Eine Geldstrafe gibt es im Jugenstrafrecht nicht, das heißt er muss lediglich die Bearbeitungsgebühren des Detektiven zahlen... was aber immer noch "die teuersten in deinem Leben" sein werden.

@Lexus1206

Nein, würde es nicht. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen...

@Dogus4343

Da du minderjährig bist, werden die Kollegen auf jeden Fall deine Eltern informieren. Daher würde ich es ihnen an deiner Stelle lieber selber sagen (ist besser als mit Brief von der Polizei)

@Dommie1306

Die Detektiv kosten wissen sie ca was die beträgt

@Dogus4343

Das ist die klassische "Fangprämie", zwischen 40 und 60 € in der Regeln 50...

wundert mich schon mal das deine Eltern dich nicht von dort oder Polizei abholen mussten..

@Unwichtig1313

Das ist eigentlich in den meisten Fällen nicht der Fall. Ladendiebstahl kann vor Ort geklärt werden.