Ladendiebstahl, was droht mir? (Jugendstrafrecht)
Hey, ich hab ziemlichen Mist gebaut. Ich hab geklaut mit einer Freundin zusammen und bin erwischt worden! Bitte verurteilt mich nicht. Jeder kam sicher schon mal in Versuchung oder? Zumindest, ich bin 15, meine Freundin ist 17. Ich hab zuvor noch nie gestohlen und konnte das nur immer mal bei meiner Freundin beobachten wie sie was einsteckte. Das eine mal übertrieb sie es aber gewaltig... Zu erst waren wir bei H&M und ich steckte das erst mal was ein im wert von 15€ Dann zum nächsten laden. Meine Freundin nahm sich ganz viel ich steckte in der umkleide nur heimlich eine Jacke im wert von 65€ ein. Vorm rausgehen wurden wir vom Ladendetektiv aufgehalten und mussten ins Büro unsere Taschen zeigen. Meine Freundin hatte bei einem Laden zuvor H&M viel Zeugs geklaut im wert von über 100€ bin ich Mittäter?Weil dort hab ich ja nichts mitgenommen. Was droht mir bei 2 Anzeigen? bzw. bekomm ich noch eine anzeige als Mittäterin? Kommt das in mein Führungszeugnis? Meine Lehrerin in Rechtskunde meinte man ist Vorbestraft ab 3 Monaten Haft und 30 tagen Sozialstunden. Es kommt doch erst ins Führungszeugnis wenn man vorbestraft ist oder?
Danke für eure Hilfe und hoffentlich schnellen antworten. Ich weiß es war fürchterlich dumm und ich sag mir nur NIE WIEDER!
10 Antworten
Kann sein das du nur mal beim Jugendamt vorsprechen mußt, hatte ich auch damals mit 14. Wurd dann verwarnt.
meine freundin hat auch was geklaut bei H&M und da kam dann die Polizei und sie hat jetzt eine Strafanzeige am Hals, welche natürlich auch im Polizeilichen Führungszeugnis steht, was du bei jedem Job oder FSJ vorzeigen musst. eine Strafe hat sie nicht bekommen. (bis auf die Sache mit dem Führungszeugnis) Also weder Geldstrafe noch Sozialstunden.. aber bald flattert die Anzeige des Hauses H&M in die Tür :/
Hi,
das ist im Jugendstrafrecht sehr verschieden. Verallgemeinern kann man es nciht; es ist immer eine Einzelfallprüfung. Wenn du Glück hast bleibts bei einer Ermahnung, oder du musst Arbeitsstunden leisten. Mehr denke ich wirst nciht befürchten (wenn die Reuhe echt ist).
Nö. Eine Anzeige wegen 2 gemeinschaftlich begangenen Diebstählen.
Aber meine Freundin hat ja voll viel geklaut und ich nur 2 was...
Nein, um einen Eintrag im Führungszeugnis brauchst Du Dir keine Sorgen machen. DAS wird totsicher nicht passieren. Dazu müßtest Du SEHR viel mehr anstellen...
Zu erwarten ist hier eine Einstellung des Verfahrens nach Ableistung von ein paar Sozialstunden gem. § 45 JGG. Das nennt man Ersttäterbonus ;-)
Zu allem weiteren lies bitte auch meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen
Übrigens: 30 Tage Sozialstunden gibt es nicht^^ Die Grenze wären 90 Tagessätze Geldstrafe. Aber das gilt alles nur bei Erwachsenen. Bei Jugendlichen muß man schon richtig in den Knast kommen, damit es im Führungszeugnis steht.
Das geht auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft.Entweder geht es um gemeinschaftlichen oder deinen (mehr oder weniger schweren) Diebstahl.Mit viel Glück sieht die Staatsanwaltschaft von weiteren Schritte ab, wenn du von ihnen veranlasste Sozialstunden leistest.Aber wahrscheinlicher ist, daß es zu einer gerichtlichen Strafe kommt, die aber wohl auch in Strafstunden besteht.
Aber hab ich nicht im Prinzip 3 Anzeigen?
2 wegen Ladendiebstahl und 1 als Mittäterin?