Ladendiebstahl, was droht mir? (Jugendstrafrecht)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann sein das du nur mal beim Jugendamt vorsprechen mußt, hatte ich auch damals mit 14. Wurd dann verwarnt.

meine freundin hat auch was geklaut bei H&M und da kam dann die Polizei und sie hat jetzt eine Strafanzeige am Hals, welche natürlich auch im Polizeilichen Führungszeugnis steht, was du bei jedem Job oder FSJ vorzeigen musst. eine Strafe hat sie nicht bekommen. (bis auf die Sache mit dem Führungszeugnis) Also weder Geldstrafe noch Sozialstunden.. aber bald flattert die Anzeige des Hauses H&M in die Tür :/

Hi,

das ist im Jugendstrafrecht sehr verschieden. Verallgemeinern kann man es nciht; es ist immer eine Einzelfallprüfung. Wenn du Glück hast bleibts bei einer Ermahnung, oder du musst Arbeitsstunden leisten. Mehr denke ich wirst nciht befürchten (wenn die Reuhe echt ist).

Aber hab ich nicht im Prinzip 3 Anzeigen?

2 wegen Ladendiebstahl und 1 als Mittäterin?

@powlina95

Nö. Eine Anzeige wegen 2 gemeinschaftlich begangenen Diebstählen.

@skyfly71

Aber meine Freundin hat ja voll viel geklaut und ich nur 2 was...

Nein, um einen Eintrag im Führungszeugnis brauchst Du Dir keine Sorgen machen. DAS wird totsicher nicht passieren. Dazu müßtest Du SEHR viel mehr anstellen...

Zu erwarten ist hier eine Einstellung des Verfahrens nach Ableistung von ein paar Sozialstunden gem. § 45 JGG. Das nennt man Ersttäterbonus ;-)

Zu allem weiteren lies bitte auch meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

Übrigens: 30 Tage Sozialstunden gibt es nicht^^ Die Grenze wären 90 Tagessätze Geldstrafe. Aber das gilt alles nur bei Erwachsenen. Bei Jugendlichen muß man schon richtig in den Knast kommen, damit es im Führungszeugnis steht.

Das geht auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft.Entweder geht es um gemeinschaftlichen oder deinen (mehr oder weniger schweren) Diebstahl.Mit viel Glück sieht die Staatsanwaltschaft von weiteren Schritte ab, wenn du von ihnen veranlasste Sozialstunden leistest.Aber wahrscheinlicher ist, daß es zu einer gerichtlichen Strafe kommt, die aber wohl auch in Strafstunden besteht.