Ladendiebstahl vor 2 Monaten und immer noch keine Post bekommen?

2 Antworten

Du wirst noch warten müssen, manchmal dauert das. 

Wenn es Deine erste Straftat war,  könntest Du mit Sozialstunden davonkommen.

Ich hoffe, das Erwischtwerden war Dir eine Lehre.

Okay danke erst mal, aber was könnte denn außer sozialstunden noch kommen? Schließlich bin ich 17 und habe kein geld um eine geldstrafe zu bezahlen. Und das kaufland gar keine anzeige abgeschickt hat ist außgeschlossen ?

@LukasMueller0

Gerne.

Das andere kann ich nicht beantworten. 

Nichts mehr? Also vorausgesetzt er hat tatsächlich die Polizei gerufen und es angezeigt bekommst du 100% noch Post von der Staatsanwaltschaft.

Das wird bei dem Wert in der Regel nicht eingestellt.

Strafe ist schwer zu sagen. Kommt drauf ab ob man schon arbeitet oder Schüler ist. Arbeitsstunden wenn Schüler, hier ca. 40 und bei Auszubildende gibt man ihnen die Wahl. Entweder Geldauflage oder die Arbeitsstunden.

Okay Danke. Aber ich hab gehört das Kaufland beim ersten mal erst gar keine anzeige an die Polizei weiter geben, solange man die 50€ bezahlt

@LukasMueller0

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch wenn er die Polizei angerufen hat dann hat er damit gleichzeitig eine Anzeige gemacht. Mit dem Wert ist auch § 248a StGB nicht mehr einschlägig, daher würde ich mir keine großen Hoffnung auf Straffreiheit machen.

@BSimon91

Die Polizei meinte aber das sie nicht kommen weil ich 17 bin und meinen Ausweis dabei hatte. Mehr hat der dedektiv der polizei nicht gesagt deswegen hoffe ich ja, dass es zu gar keiner Anzeige gekommen ist

@LukasMueller0

Ja gut, dann kommts halt darauf an ob sie deinen Bogen weitergeleitet haben oder nicht.

@BSimon91

Okay dann hoffe ich mal einfach, dass der Bogen nicht an die Polizei weiter geleitet wurde ( auch wenn es bei 40€ wohl relativ unwahrscheinlich ist )

Hahaha, 40 Arbeitsstunden. Ich weiß von einem Buchdiebstahl in Höhe von 30 Euro, da waren es 30 Tagessätze bei einem Student oder 900 Euro Geldstrafe ohne dass dieser vorbestraft war.

Arbeitsauflage wären dann 30 Tage x 6 Std. = 180 Stunden aber niemals 40 Stunden. Wie kommst du da drauf?

Bist du Rechtsanwalt oder Richter oder Staatsanwalt?

@lachs4709

Hahaha? Keine Ahnung aber dumm daherreden. Das sind die Besten.

Ich schließe gerade mein Ref ab, daher kenne ich mich aus. Außerdem steht im Jugendstrafrecht beim Strafmaß der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ohne Vorstrafe kommts ca auf das raus.

@lachs4709

Im Übrigen ist deine Umrechnung einfach falsch. Im Jugendstrafrecht gibt's keine Geldstrafe bzw. im Erwachsenenstrafrecht keine Arbeitsstunden. Daraus folgt: Dummschwätzer, der keine Ahnung hat.